2018 KW51

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL 2. § 9 Gebührenbescheid, Fälligkeit: 2.1. § 9 Absatz 2 Ziffer c) 2. Unterabsatz erhält folgende Fassung: Die Gebühr nach § 7Absatz 8 (Abfuhr von Sperrabfall außerhalb der Regelabfuhr und des individuellenAbholservice für Elektro(nik) geräte) ist vor Durchführung der Abfuhr in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fällig. Die Zahlung hat in bar gegen Aushändigung einer Quittung oder durch Überweisung zu erfolgen. Nach Zahlungseingang und durchgeführter Abfuhr erfolgt die Gebührenbescheidung. ARTIKEL 2 Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier 54290 Trier, den 06.12.2018 Der Verbandsvorsteher Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier Gregor Eibes, Landrat Hinweis: Gemäß § 24Absatz 6 GemOwird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. A.R.T. Öffnungszeiten an Weihnachten und Silvester An den Feiertagen zum Jahresende gel- ten an den Standorten des A.R.T. geän- derte Öffnungszeiten. Die Sammelfahr- zeuge sind auch an Heiligabend und Silvester im Einsatz. ServicezentrumMetternichstraße in Trier Der A.R.T. schließt sein Servicezentrum am 23. Dezember um 17.00 Uhr. Die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwal- tung sowie des Abfall-Telefons sind ab dem 27. Dezember um 08.00 Uhr wieder erreichbar. Auch am 31. Dezember bleibt das Servicezentrum geschlossen. WertstoffhöfeundEntsorgungszentren Der Wertstoffhof Metternichstraße in Trier sowie die Entsorgungs- und Verwer- tungszentren in Mertesdorf, Rittersdorf und Sehlem sind an Heiligabend und an Silvester jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Am 27. und 28. Dezember gelten die normalen Öffnungszeiten von 08.00 bis 16.00 Uhr. Ab dem 1. Januar 2019 übernimmt auch die Umladestation in Walsdorf die üblichen Öffnungszeiten des A.R.T. Pri- vatanlieferungen sind dann jeweils mon- tags bis samstags von 08.00-16.00 Uhr möglich. Abfuhr auch anHeiligabend undSilvester Sowohl am 24. als auch am 31. Dezem- ber sind die Sammelfahrzeuge des A.R.T. und der beauftragten Partnerunterneh- men in den Landkreisen im Einsatz. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, Ihre Abfallbehälter wie gewohnt zur Leerung bereitzustellen. Grüngutsammelstelle in Oberstadtfeld schließt zum Jahresende Wie der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) mitteilt, wird die Grüngutsammelstelle in Oberstadtfeld im Landkreis Vulkaneifel zum 31.12.2018 geschlossen. Die Grüngutsammelstelle wurde durch Hans-Jürgen Hennen be- trieben. Er war in den letzten Jahren ei- ner von mehr als achtzig Betreibern einer Sammelstelle im Auftrag des A.R.T. Die Grüngutsammelstellen im Verbands- gebiet bieten den Bürgerinnen und Bür- gern eine bequeme Möglichkeit zur Ent- sorgung von Gartenabfällen. Das an den Sammelplätzen anfallende Grüngut wird in Containern zur Kompostierung nach Mertesdorf gebracht und dort zu hoch- wertigem Kompost verwertet. Im Sin- ne der Kreislaufwirtschaft verkauft der A.R.T. den fertigen zertifizierten Kompost ab März jeden Jahres an private und ge- werbliche Abnehmer. (www.art-trier.de/ kompost) Damit auch in Oberstadtfeld und Umgebung weiterhin auf kurzen Wegen Gartenabfälle entsorgt werden können, stehen die Sammelstellen in Salm, Meh- ren sowie in Daun-Boverath zur Ver- fügung. Darüber hinaus ist die Einrich- tung einer neuen Sammelstelle geplant, sofern hierfür vor Ort ein Betreiber gefun- den werden kann. Weitere Informationen zu den Grüngutsammelstellen des A.R.T. erhalten Sie in der Abfall-Fibel und unter: Tel. 0651 9491 414 oder auf der Webseite: www.art-trier.de

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