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Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: AUREL Verlag und Handel GmbH letzte bekannte Anschrift: Burgfriedstraße 4, 54550 Daun Datum des Schreibens: 14.11.18 Aktenzeichen: 1-KFZ/ DAU-QL 71 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Kfz.-Zulassungsbehörde 54550 Daun, 13.12.2018 i.A. gez.: Jung Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: HAAS, Fabian Geburtsdatum: 10.10.1998 Geburtsort: Daun letzte bekannte Anschrift: 54568 Gerolstein, Waldstraße 6 Datum des Schreibens: 28.11.2018 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-HF 98 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - Kfz.-Zulassungsbehörde 54550 Daun, 13.12.2018 i.A. gez.: Jung Früher war alles besser? – Es war auf jeden Fall anders! Meine Schulzeit: Schule und Schulgeschichten gestern und heute Der Redaktionsausschuss des Heimatjahr- buches ruft alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger dazu auf, Beiträge für das Heimatjahrbuch 2020 einzusenden. Dabei geht es um die Schulzeit. Wir wollen wis- sen: Wie haben Sie Ihre Schulzeit erlebt – früher und wie erleben die heutigen Schü- lerinnen und Schüler ihre Schulzeit heute? Welten liegen zwischen den Schulalltagen von gestern und heute. Früher gab es in vielen Dorfschulen nur eine Klasse, in die die Kinder aller Jahrgänge zusammen gingen. Schulpflicht gab es keine. Oftmals blieben die Kinder zu Hause, um ihren El- tern bei der schweren Feldarbeit oder im Haushalt zu helfen. Die Fächerauswahl in der Schule war auf wenige Schulfächer be- schränkt – Grundfächer, Wahlfächer, AGs und Co. sowie die damit verbundenen un- zähligen Bildungsmöglichkeiten von heute gab es damals nicht. Laptops, Tablets oder Whiteboards? Früher gab es kleine Kreide- täfelchen, später Hefte, mit denen sparsam umgegangen werden musste. Die Ausstat- tung der Schulen ist mit der heutigen nicht im Ansatz vergleichbar. Auch Schulbus gab es keinen. Viele Kinder mussten daher bei Wind und Wetter einen langen und be- schwerlichen Schulweg auf sich nehmen. Der Unterrichtsstil ist mit dem heutigen nicht mehr zu vergleichen. Früher war der Unterricht darauf ausgelegt, den Schüle- rinnen und Schülern Wissen zu vermitteln. Sprechen durfte nur, wer aufgerufen wurde. Heute ist dagegen individuelles Tun, Ler- nen, Ausprobieren sowie das Entwickeln eigener Ideen gefragt. Die Lehrerrolle war eine komplett andere: Früher war der Lehrer vor allem eins: eine Autoritätsperson, die den Schülern Wissen beibringen und vermitteln sollte. Heute sind Lehrer Berater, Vertrauensperson, Erzie- her. Manche Streiche von früher, klingen für viele heute lustig und sind im heutigen Schulalltag undenkbar. Schreiben Sie uns, wie Sie Ihre Schulzeit erlebt haben. Schrei- ben Sie uns Ihre Geschichten und Anekdo- ten aus Ihrer Schulzeit. Wir wollen aber nicht nur zurückschauen, sondern auch in die Gegenwart und Zu- kunft: Gefragt sind daher auch vor allem die Schülerinnen und Schüler von heute: Wie erlebt Ihr Eure Schulzeit heute? Was ist gut, was ist schlecht? Was sollte so bleiben oder was vielleicht in Zukunft ge- ändert werden? Auch die gut ausgebaute Schulsituation im Landkreis Vulkaneifel und die damit einhergehenden unzähligen Bildungsmöglichkeiten sollen thematisiert werden. Beiträge können bis zum 31.05.2019 an hjb@vulkaneifel.de geschickt wer- den. Der Redaktionsausschuss freut sich über viele interessante Beiträge zum Schwerpunktthema.

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