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Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Beratung für Gründer und mittelständische Unter- nehmen ISB-Beratertag am 31. Januar 2019 bei der Wirtschaftsförderungsgesell- schaft Vulkaneifel mbH in Daun Zusammen mit der Wirtschaftsförde- rungsgesellschaft Vulkaneifel mbH lädt die Investitions- und Strukturbank Rhein- land-Pfalz (ISB) am Donnerstag, 31. Ja- nuar 2019, zwischen 10:00 und 16:00 Uhr zum Beratertag in die Wirtschafts- förderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Straße 24, nach Daun ein. Existenzgründer, kleine und mittlere Un- ternehmen sowie Freiberufler können die Gelegenheit nutzen, um sich vor Ort über Finanzierungs- und Fördermöglich- keiten zur Realisierung ihrer Vorhaben zu informieren. Anmeldungen sind bis zum 28. Januar 2019 möglich. Wir tschaf tsförder ungsgesellschaf t Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun Telefon: 06592/933 204 Telefax: 06592/985 900 Ansprechpartner: Angelika Gerhartz E-Mail: angelika.gerhartz@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Franz-Josef Stump Geburtsdatum: 21.02.1966 Geburtsort: Gerolstein letzte bekannte Anschrift: Am Sellbüsch 12, 54570 Pelm Datum des Schreibens: 04.01.2019 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 017). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 04.01.2019 i.A. gez.: Schmitt
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