KW03 2019

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1363: Flur 34 Nr. 20 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, In Felst – 14.417 qm Flur 34 Nr. 18 – Waldfläche, In Felst – 3.474 qm Flur 34 Nr. 21 – Waldfläche, In Felst – 4.483 qm Grundbuch von Wallenborn (Amtsgericht Daun): Blatt 536: Flur 3 Nr. 25 – Waldfläche, Rückelberg – 3.400 qm Flur 9 Nr. 4 – Waldfläche, Unten im Klopp – 8.760 qm Grundbuch von Salm (Amtsgericht Daun): Blatt 727: Flur 3 Nr. 29 – Holzung, Unter dem Fahrgarten – 5.085 qm Grundbuch von Uess (Amtsgericht Daun): Blatt 143: Flur 5 Nr. 11 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf dem Kirchfeld – 9.788 qm Flur 5 Nr. 12 – Landwirtschaftsfläche, Auf dem Kirchfeld – 3.237 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. sog. Wasserbunker genutzt und diente u.a. der Wasserversorgung des „schwar- zen Mannes“. Da die Nutzung jedoch nicht mehr erforderlich ist, wurde der Bunker mit Vergitterungen versehen und somit für den Menschen unzugänglich gemacht. Der Plan sieht eine natürliche Ansiedlung von Fledermäusen vor. Folg- lich wurden im Inneren des Bunkers Vor- richtungen angebracht, die ein Ansiedeln von Fledermäusen als Sommer und Win- terquartier ermöglichen sollen. Zusätzlich wurde ein Monotoring-Auftrag vergeben, mit dem Hintergrund die Nut- zung und Frequentierung der Fleder- mäuse der Bunkeranlage messbar zu machen. Dem Abschluss des Projektes steht nun nur noch der Rodung der Fichten auf dem Bunkergelände im Wege, die durch die Borkenkäferplage im Hitzesommer 2018 verschoben werden musste. Aktueller Stand: Insgesamt sind somit 15 der 25 Projekte in Bearbeitung, 7 Projekte sind aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse noch nicht begonnen, 2 Projekte können nicht wie geplant realisiert werden und eines wurde erfolgreich abgeschlossen. Nun geht’s in die zweite Runde: In den vergangenen Monaten wurde in- tensiv an der Fortführung des Projektes „Obere Kyll-natürlich gut!“ gearbeitet. Als Ergebnis konnten 10 Teilprojekte entwi- ckelt werden, welche mit einem Gesamt- volumen von 351.000 Euro gefördert wer- den sollen. Der Maßnahmenantrag ist mit der Stiftung Natur und Umwelt Rhein- land-Pfalz abgestimmt und bereits in Bearbeitung. Mit einem Genehmigungs- bescheid ist Anfang Frühjahr zu rechnen. Die zehn Teilprojekte sind verteilt über Steffeln, Birgel, Scheid, Schüller und Stadtkyll. Die Ziele sind unterschiedlich von der Errichtung eines Waldrefugiums, bis zur Einrichtung eines Feldermausbio- topes, einer Auenwaldentwicklung sowie einer Laubwaldansiedlung ist alles dabei. Insgesamt werden die Fördermittel für 15 Jahre bewilligt. Die erarbeiteten Projekte sollen in den nächsten 3 bis spätestens 5 Jahren um- gesetzt werden. Mit Genehmigung der sog. zweiten „Tranche“, werden somit insgesamt ca. 1,2 Millionen Euro in Naturschutzprojekte im Bereich der ehemaligen Verbandsge- meinde Obere Kyll investiert. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: DIZLIK, Mustafa Geburtsdatum: 01.01.1969 Geburtsort: Pazancik letzte bekannte Anschrift: 59700MarcqEnBareoeul,BoulevardClemenceau14 Datum des Schreibens: 30.11.2018 Aktenzeichen: 1-12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 008). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 07.01.2019 i.A. gez.: Gräfen Wie bereits öffentlich bekannt gemacht, ist die Blauzungenkrankheit im Landkreis Trier-Saarburg ausgebrochen. Die Tier- haltererklärung sowie die vollständige Allgemeinverfügung sind auf unserer Hompeage www.vulkaneifel.de einsehbar. Weitere Informationen folgen. Für Nachfragen steht Ihnen Frau Cornelia Mäckler, Tel.: 06592/933-353 zur Verfügung. DAS VETERINÄRAMT INFORMIERT

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