KW04 2019

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Beratung für Gründer und mittelständische Unternehmen ISB-Beratertag am 31. Januar 2019 bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH in Daun Zusammen mit der Wirtschaftsförde- rungsgesellschaft Vulkaneifel mbH lädt die Investitions- und Strukturbank Rhein- land-Pfalz (ISB) am Donnerstag, 31. Januar 2019, zwischen 10:00 und 16:00 Uhr zum Beratertag in die Wirtschafts- förderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Straße 24, nach Daun ein. Existenzgründer, kleine und mittlere Un- ternehmen sowie Freiberufler können die Gelegenheit nutzen, um sich vor Ort über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Realisierung ihrer Vorhaben zu infor- mieren. Anmeldungen sind bis zum 28. Januar 2019 möglich. Wir tschaf tsförder ungsgesellschaf t Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun Telefon: 06592/933 204 Telefax: 06592/985 900 Ansprechpartner: Angelika Gerhartz E-Mail: angelika.gerhartz@vulkaneifel.de Entsorgung von Elektroaltgeräten Mit Einführung des neuen Elektrogeset- zes wird des den Schrotthändlern verbo- ten Elektroaltgeräte zu tranportieren. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Regi- on Trier (A.R.T.) hat aufgrund der gesetz- lichen Vorgaben sein Serviceangebot angepasst. Denn das Gesetz schreibt – neben der Rücknahmepflicht für den Handel – den öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträgern in Deutschland vor, dass sie Übergabestellen für Elektroge- räte aus privaten Haushalten bereitstel- len müssen. Dem trägt der A.R.T. durch sein Angebot der kostenlosen Anlieferung von Elek- troaltgeräten an seinen Standorten in Trier, Mertesdorf, Rittersdorf, Sehlem und Walsdorf Rechnung. Die dort angeliefer- ten Altgeräte werden der Stiftung Elektro- Altgeräte-Register (EAR) gemeldet und von dieser der Verwertung zugeführt. Der A.R.T. erhält für diese Geräte kei- nerlei finanzielle Entschädigung und hat somit aus deren Sammlung keine Einnahmen. Davon ausgenommen sind im Verbands- gebiet des A.R.T. lediglich Elektroklein- geräte, die im Elektrogesetz als „Gruppe 5“ erfasst werden. Der große personelle Aufwand an den Sammelstellen kann nur teilweise durch die Einnahmen aus der Vermarktung der Elektrokleingeräte ge- deckt werden. Die darüber hinaus anfal- lenden Kosten finanziert der A.R.T. aus dem Gebührenhaushalt. Weitere Informationen zum Thema bie- tet der A.R.T. auf seiner Webseite unter www.art-trier.de/elektro Der Jahresabschluss des Zweckverbandes A.R.T. für das Geschäftsjahr 2017 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 1. Feststellung und Gewinnverwendung: a. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes A.R.T. hat den Jahresabschluss des Gesamtbetriebes in ihrer Sitzung vom 24.09.2018 in Aktiva und Passiva auf 176.992.705,27 Euro festgestellt. Der Jahresgewinn des Gesamtbetriebes in Höhe von 3.029.663,04 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. b. Der Jahresverlust des Hoheitsbetriebes in Höhe von 2.381.402,08 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. c. Der Jahresgewinn des Betriebes gewerblicher Art (BgA) in Höhe von 5.411.065,12 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Entlastung des Verbandsvorstands und der Verbandsdirektion: Dem Verbandsvorsteher und der Verbandsdirektion wurden für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 liegt vom 04. Februar 2019 bis zum 11. Februar 2019 zu den üblichen Bürozei- ten im Dienstzimmer 108 zur Einsicht öffentlich aus. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier, Löwenbrüchener Str. 13/14, 54290 Trier, 16.01.2019 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts umfasst das Leis- tungsspektrum eines Jobcenters auch die Vermittlung von beschäftigungssu- chenden Menschen in Arbeit. Jobcenter können als sogenannte „ge- meinsame Einrichtungen“ (das heißt in gemeinsamer Trägerschaft der Bundes- agentur für Arbeit und einer Kommune) oder als Einrichtung eines sogenannten „zugelassenen kommunalen Trägers“ (das heißt das Jobcenter steht in alleini- ger Trägerschaft der Kommune) betrie- ben werden. Bei rund drei Viertel der Jobcenter in Deutschland handelt es sich um gemein- same Einrichtungen (303), etwa ein Vier- tel der Jobcenter wird von einem zuge- lassenen kommunalen Träger betrieben (104). Der Landkreis Vulkaneifel hat sich als einer der ersten Landkreise bundes- weit dazu entschieden, ein Jobcenter in eigener Trägerschaft zu betreiben. Seit dem 01.01.2005 betreuen daher ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel die sogenannten „erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten“ im Landkreis.

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