KW05 2019

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Einbürgerungstest bei der VHS Gerolstein Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens müssen Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber einen Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erbringen. Erläuterungen zum Test: Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhält- nisse in Deutschland“ nachgewiesen werden. Diese werden ab dem 01. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvorausset- zung in § 10 (1) 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmer/innen im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist; er kann auch wiederholt werden. Zu allen 310 Fragen des Gesamtfragenkataloges werden kurz gefasste schriftliche Hintergrunderläuterungen veröffentlicht, die auch eine individuelle Vorbereitung ermöglichen. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deut- scher Sprachkenntnisse. Termin: Samstag, 06.04.2019, 10.00Uhr Gebühr: 25,00 € (sind bei Anmeldung in der Geschäftsstelle der VHS zu entrichten) Anmeldeschluss ist der 01.03.2019 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustel-lungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 24. August 2009, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, derenAufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Schüler Rene Matheo Geburtsdatum: 21.01.1996 Geburtsort: Gerolstein letzte bekannte Anschrift: Eichenhof 2, 54552 Üdersdorf Datum der Schreiben: 17. und 21.01.2019 Aktenzeichen: 1 - 12332 Die Schriftstücke können von demBetroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 08). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 22.01.2019 i.A. gez.: Gräfen Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: Dey, Ronny Peter Geburtsdatum: 17.06.1982 letzte bekannte Anschrift: In den Gärten 5, 56767 Uess Anzahl der Schreiben: 1 Datum des Schreibens: 23.11.2018 Aktenzeichen: 5-34101-10-2393 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 21.01.2019 i.A. gez.: Schäfer Eine Stiftung für die Region - Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel Gemeinsam Gutes anstiften Die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel ist eine nicht-rechtsfähige Stiftung im Rahmen der „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Vulkaneifel. Unterstützen auch Sie die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel in Form einer Spende oder Zustiftung: Bankverbindung: Kreissparkasse Vulkaneifel, IBAN: DE13 5865 1240 0000 3069 36, Verwendungszweck: Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel . Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle mit Patrick Schauster (Tel. 06592/933-249), E-Mail :buergerstiftung@vulkaneifel.de , gerne zur Verfügung.

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