KW06 2019

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Am Montag, 11.02.2019, findet um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal 15, der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift 3. Zusatzrettungswagen für eine sichere Geburtshilfe in der Vulkaneifel 4. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 5. Ehrenamtskarte 6. Spendenannahme 7. Änderung der Satzung des Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier - VRT 8. Vergaben 9. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift 2. Vergaben 3. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 30.01.2019 gez.: Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2019/2020 Fristende: 15.03.2019 Bis zum 31.01.2019 werden allen Schülerinnen und Schülern der Schu- len in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist (Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun, Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St. Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei- Maare-Realschule plus Daun und die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme des Berufsvorbereitungsjahres der Berufsbildenden Schule Vulkaneifel) Anträge auf Lernmittelfreiheit (unent- geltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2019/2020 sowie Infoblätter zur Antragsstellung ausgehändigt. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) am 15.03.2019 endet. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule in- nerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. An- träge, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2019/2020 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben ge- nannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit an der Auslei- he gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Eltern- brief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Almuth Faltin, Büro 316, Tel.: 06592/933-396, E-Mail: almuth.faltin@vulkaneifel.de Sie können Ihre Fragen auch ger- ne per E-Mail an uns richten schulbuchausleihe@vulkaneifel.de G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Niederstadtfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 1060: Flur 2 Nr. 76 – Waldfläche, Auf dem Hahn – 5.726 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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