KW07 2019

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Meine Schulzeit: Schule und Schulgeschichten gestern und heute Redaktionsausschuss des Heimatjahrbuches ruft zur Mitarbeit auf Der Redaktionsausschuss des Heimat- jahrbuches ruft alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger dazu auf, Beiträge für das Heimatjahrbuch 2020 einzusen- den. Dabei geht es um die Schulzeit. Wir wollen wissen: Wie haben Sie Ihre Schul- zeit erlebt – früher und wie erleben die heutigen Schülerinnen und Schüler ihre Schulzeit heute? Welten liegen zwischen den Schulallta- gen von gestern und heute. Früher gab es in vielen Dorfschulen nur eine Klasse, in die die Kinder aller Jahrgänge zusam- men gingen. Schulpflicht gab es keine. Oftmals blieben die Kinder zu Hause, um ihren Eltern bei der schweren Feldarbeit oder im Haushalt zu helfen. Die Fächer- auswahl in der Schule war auf wenige Schulfächer beschränkt – Grundfächer, Wahlfächer, AGs und Co. sowie die damit verbundenen unzähligen Bildungsmög- lichkeiten von heute gab es damals nicht. Laptops, Tablets oder Whiteboards? Frü- her gab es kleine Kreidetäfelchen, später Hefte, mit denen sparsam umgegangen werden musste. Die Ausstattung der Schulen ist mit der heutigen nicht im An- satz vergleichbar. Auch Schulbus gab es keinen. Viele Kinder mussten daher bei Wind und Wetter einen langen und be- schwerlichen Schulweg auf sich nehmen. Der Unterrichtsstil ist mit dem heutigen nicht mehr zu vergleichen. Früher war der Unterricht darauf ausgelegt, den Schüle- rinnen und SchülernWissen zu vermitteln. Sprechen durfte nur, wer aufgerufen wur- de. Hereinrufen oder das Schwätzchen mit dem Sitznachbarn wurde oftmals hart bestraft. Heute ist dagegen individuelles Tun, Lernen, Ausprobieren sowie das Entwickeln eigener Ideen gefragt. Manche Streiche von früher, klingen für viele heute lustig und sind im heutigen Schulalltag undenkbar. Schreiben Sie uns, wie Sie Ihre Schul- zeit erlebt haben. Schreiben Sie uns Ihre Geschichten und Anekdoten aus Ihrer Schulzeit. Wir wollen aber nicht nur zurück schauen, sondern auch in die Gegenwart und Zu- kunft: Gefragt sind daher auch vor allem die Schülerinnen und Schüler von heute: Wie erlebt Ihr Eure Schulzeit heute? Was ist gut, was ist schlecht? Was sollte so bleiben oder was vielleicht in Zukunft ge- ändert werden? Auch die gut ausgebaute Schulsituation im Landkreis Vulkaneifel und die damit einhergehenden unzähli- gen Bildungsmöglichkeiten sollen thema- tisiert werden. Beiträge können bis zum 31.05.2019 an hjb@vulkaneifel.de geschickt wer- den. Der Redaktionsausschuss freut sich über viele interessante Beiträge zum Schwerpunktthema. Öffentliche Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Vordruck zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 5. Mai 2019 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintra- gung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzun-gen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeich- nis stellen. Nach einemWegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme. Trier, 30.01.2019 Oberbürgermeister Wolfram Leibe als Wahlleiter der Stadt Trier Wittlich, 30.01.2019 Landrat Gregor Eibes als Kreiswahlleiter des Landkreises Bernkastel-Wittlich Bitburg, 30.01.2019 Oberregierungsrat Thomas Kreutz als Kreiswahlleiter des Eifelkreises Bitburg-Prüm Daun, 30.01.2019 Landrat Heinz-Peter Thiel als Kreiswahlleiter des Landkreises Vulkaneifel Trier, 30.01.2019 Landrat Günther Schartz als Wahlleiter des Landkreises Trier-Saarburg

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