KW11 2019
Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachungen AUFSICHTSBEHÖRDLICHE ENTSCHEIDUNG I. Gemäß §§ 62 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBL. I S. 405) ergeht folgende Entscheidung: Der Wasser- und Bodenverband Hallschlag-Scheid im Landkreis Vulkaneifel wird aufgelöst. II. Begründung: Der Wasser- und Bodenverband Hallschlag-Scheid wird aufgelöst, da sein Fortbestehen nicht mehr erforderlich ist. Die Aufgaben des Wasser- und Bodenverbandes Hallschlag-Scheid sind durch Aufgabe der Viehhaltung bzw. durch ganzjährige Stallhaltung entfallen. Die Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Hallschlag-Scheid wurde von der Verbandsversammlung am 17.12.2018 beschlossen. Der Verband hat keine Schulden. Somit liegen die Voraussetzungen des § 62 Wasserverbandsgesetz (WVG) vor. Es war daher wie geschehen zu entscheiden. Die Zuständigkeit der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde ergibt sich aus § 72 WVG. Die Auflösungsentscheidung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 01.03.2019 i.A. gez.: Schneider ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Vollzug des Gesetzes über Wasser– und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBL. I. S. 405); Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Hallschlag-Scheid Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Wasserbehörde erlässt als zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Wasserverbandsgesetz folgende Verfügung: Der Wasser- und Bodenverband Hallschlag–Scheid wird aufgrund des § 62WVGmit demTag der öffentlichen Bekanntgabe aufgelöst. Begründung Die Aufgaben des Wasser- und Bodenverbandes Hallschlag-Scheid sind durch Aufgabe der Viehhaltung bzw. durch ganzjährige Stallhaltung entfallen. Die Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Hallschlag-Scheid wurde von der Verbandsversammlung am 17.12.2018 beschlossen. Der Verband hat keine Schulden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur *) an: kv-daun@poststelle.rlp.de erhoben werden. *) vgl. Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/214 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257, S. 73). Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 01.03.2019 i.A. gez.: Schneider Am Montag, 18.03.2019, findet um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal 15, der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, eine öffentliche Sitzung des Kreistages mit folgender Tagesordnung statt: 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Landkreises Vulkaneifel 4. 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2019 5. Bericht aus der Arbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH 6. Vorstellung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ sowie des „Klimaschutzteilkonzeptes Klimafreundliche Mobilität“ im Landkreis Vulkaneifel 7. Eifelquerbahn 8. Änderung der Satzung des Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier - VRT 9. Ehrenamtskarte 10. Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Wohnortnahe Geburtshilfe in der Vulkaneifel“ 11. Antrag der SPD-Kreistagsfraktion: „Kerosinregen über der Eifel / Resolution des Landkreises Vulkaneifel“ 12. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: „Kita-Zukunftsgesetz Rheinland-Pfalz“ 13. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: „Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz“ 14. Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; „Gesteinsabbau“ 15. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 06.03.2019 gez.: Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
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