KW11 2019

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Jedes Jahr mehrere Monate Arbeitszeit verschenken Stellen Sie sich vor, Sie gehen 2 ½ Mo- nate lang arbeiten – aber Sie verdienen dafür nichts. Gar nichts. Keinen einzi- gen Cent. Das würden Sie nie tun? Das würde niemand tun? Sind Sie eine Frau? Dann tun Sie es vielleicht doch: Wie viele der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu? • Sie üben einen technischen oder natur- wissenschaftlichen Beruf aus. • Sie haben eine Führungsposition inne. • Sie üben eine Vollzeittätigkeit aus. • Sie haben stets ohne Unterbrechungen wegen längerer Phasen der Elternzeit gearbeitet. 2 ½ Monate ist ein statistisch errechneter Wert (genau genommen handelt es sich um 77 Tage). Und sie müssen selbstver- ständlich nicht 2 ½ Monate lang komplett auf Ihr Einkommen verzichten. Aber Sie verdienen Tag für Tag weniger als Män- ner im Durchschnitt verdienen - denn für viele Männer stimmen die meisten Aussagen. Wird dieser Einkommensun- terschied für das Jahr 2018 betrachtet, dann ist festzustellen, dass das Durch- schnittseinkommen, das Männer bereits am 31.12.18 erworben haben, von Frau- en erst am 18.03.19 erreicht wird. Dieser Tag wird daher „Tag der gleichen Bezah- lung“ („Equal Pay Day“) genannt. Vielleicht denken Sie jetzt, dass das nicht schlimm ist, weil Sie trotzdem gut versorgt sind. Sind Sie sich sicher? Le- bensumstände können sich schnell und unerwartet ändern. Und spätestens nach dem Rentenantritt werden Sie es mögli- cherweise doch spüren. Denken Sie mal darüber nach. Gerne steht Ihnen die Gleichstellungsbe- auftragte des Landkreises Vulkaneifel bei Fragen zur Verfügung. Kontakt: Anja Saupe Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Tel.: 06592 933-579 E-Mail: anja.saupe@vulkaneifel.de G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Boxberg (Amtsgericht Daun): Blatt 714: Flur 7 Nr. 37/1 – Landwirtschaftsfläche, Auf dem Breitstück – 51.406 qm Flur 7 Nr. 60/5 – Landwirtschaftsfläche, Im Kündspesch – 14.974 qm Flur 7 Nr. 121/4 – Landwirtschaftsfläche, Aufm Brücksfeld – 42.833 qm Flur 7 Nr. 121/5 – Landwirtschaftsfläche, Aufm Brücksfeld – 3.901 qm 2. Grundbuch von Gönnersdorf (Amtsgericht Prüm): Blatt 822 Flur 1 Nr. 25 – Waldfläche / Landwirtschaftsfläche, Ober Gerstig Rech – 11.439 qm Flur 1 Nr. 24/2 – Landwirtschaftsfläche, Ober Gertig Rech – 3.270 qm Flur 1 Nr. 30 – Landwirtschaftsfläche, An der Trauenbach – 1.220 qm 3. Grundbuch von Steinborn (Amtsgericht Daun): Blatt 807: Flur 15 Nr. 48/1 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf der Bind – 11.361 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Gehölzrückschnitt nur noch bis Ende Februar möglich Die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel weist darauf hin, dass Hecken, lebende Zäune, Ge- büsche und andere Gehölze sowie Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen ste- hen, nach den Vorschriften des Bundes- naturschutzgesetz nur in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar jedes Jahres geschnitten oder gefällt werden dürfen. In der Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form- und Pflege- schnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen erlaubt. Ausnahmegeneh- migungen oder zeitliche Verlängerungen durch die SGD Nord sind nur in besonderen Fällen möglich. Diese naturschutzrechtlichen Vorschriften dienen dem allgemeinen Schutz der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt. Durch das zeitlich befristete Verbot, Bäume und Hecken zu schneiden, sollen insbesondere die Lebensräu- me der Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit, aber auch die anderer Kleinlebewesen erhalten werden. Informationen zum Naturschutz erhalten Sie auf der Internetsei- te des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de oder bei den An- sprechpartnern der Unteren Naturschutz- behörde des Landkreises Vulkaneifel, Uli Buchs (Tel.: 06592/933-582) oder Martin Theres (Tel.: 06592/933-581). Die Außenstelle der KFZ-Zulassungsbehörde in Jünkerath ist am Donnerstagnachmittag, 21. März 2019, geschlossen. KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE JÜNKERATH GESCHLOSSEN

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz