KW12 2019

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachungen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat: Betroffene: Neurohr, Sascha Geburtsdatum: 03.03.1993 Geburtsort: Bergisch Gladbach letzte bekannte Anschrift: Thommen, 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 08.03.2019 Aktenzeichen: 4-31200-008-4006 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 108 (JobCenter) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Irsfeld Betroffener: Schüler, Rene Matheo Geburtsdatum: 21.01.1996 Geburtsort: Heide letzte bekannte Anschrift: Eichenhof 2, 54552 Üdersdorf Datum des Schreibens: 08.03.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QM477 BU VA Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Krebsbach Betroffene: Lazar Rudolf Geburtsdatum: 21.07.1971 Geburtsort: Pecs letzte bekannte Anschrift: Ulmenstraße 27, 54589 Stadtkyll Datum des Schreibens: 01.03.2019 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 008 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Gräfen Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 15.03.2019 Informationsabend für Existenzgründer am 09. April 2019 in Daun „Wie mache ich mich selbstständig? In sieben Schritten zum Erfolg“ Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH möchte in einer gemein- samen Veranstaltung mit der Industrie- und Handelskammer Trier interessierten Existenzgründern die Möglichkeit geben, sich umfangreich über die Chancen und Risiken einer Gründung zu informieren. In dieser Veranstaltung werden die we- sentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit erläutert – von der Ent- wicklung eines Businessplans bis zu den einzelnen Punkten in der Umsetzung. Dazu gehören u.a. die Klärung der recht- lichen Voraussetzungen, Beachtung steuerrechtlicher Aspekte, der Check betrieblicher und persönlicher Versiche- rungen sowie die Beschäftigung von Mitarbeitern. Der Informationsabend findet am Dienstag, 09. April 2019, 17.30 Uhr, Sit- zungssaal 15c, in der Kreisverwaltung in Daun statt. Die Teilnehmergebühren betragen 20 Euro inkl. Unterlagen, die an die IHK Trier zu entrichten sind. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bei der Wirtschafts- förderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH unter Tel.: 06592/933-200 oder per E-Mail an: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Sonderabfall im Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf Im Entsorgungs- und Verwertungszent- rum (EVZ) des A.R.T. in Mertesdorf kam es am Dienstag durch die Anlieferung einer kleineren Menge Uranylacetat zu einem Einsatz von Polizei und Feuer- wehr. Die Einsatzkräfte konnten eine akute Gefährdung durch die Chemikalie jedoch ausschließen, so dass der Betrieb des EVZ nicht wesentlich beeinträchtigt wurde. Ein Anlieferer brachte am Vormittag Restchemikalien zur Entsorgung auf das Gelände des A.R.T. Bei der stan- dardmäßigen Eingangskontrolle stellten die Mitarbeiter fest, dass es sich bei den angelieferten Stoffen teilweise um Gefahrgut handelte. Daraufhin wurden die Einsatzkräfte von Polizei und Feu- erwehr alarmiert, um eine potenzielle Gefährdung auszuschließen. Nach einer Prüfung des Materials wurde dieses ord- nungsgemäß gesichert und das Gelände konnte wieder freigegeben werden. Das Entsorgungs- und Verwertungs- zentrum des A.R.T. in Mertesdorf ist die größte Annahmestelle für Abfälle aus privaten Haushalten in der Region. Auch Problemabfälle jeglicher Art werden hier in haushaltsüblichen Mengen angenom- men und fachgerecht entsorgt. Hierzu gehören neben Farbresten, Lacken, Altöl, Batterien auch Chemikalien aller Art. Sie gehören aufgrund ihrer umweltbelasten- den Eigenschaften nicht in den Hausmüll, die Toilette oder in die Landschaft. Die meisten Problemabfälle können ohne vorherige Anmeldung im EVZ Mertesdorf angeliefert werden. Lediglich für die Ent- sorgung von außerordentlichen Gefahr- stoffen wie radioaktiven Abfällen ist eine vorherige telefonische Absprache mit den Mitarbeitern des A.R.T. notwendig. Weitere Informationen bietet entweder dieWebseite www.art-trier.de/problemabfall oder das Service-Telefon des A.R.T. un- ter 0651- 9491 414. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle aller Art aus gewerblichen Betrieben fällt nicht in die Zuständigkeit des A.R.T. Diese müssen durch entsprechende Fachfir- men entsorgt werden.

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