KW13 2019

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Maicol Hadzovic Geburtsdatum: 23.04.1990 Geburtsort: Pistoia letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 3a, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 11.03.2019 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 017 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Schmitt Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 22.03.2019 G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Oberbettingen (Amtsgericht Daun): Blatt 965: Flur 7 Nr. 79 – Landwirtschaftsfläche / Waldfläche, In Reissroth – 8.617 qm 2. Grundbuch von Bleckhausen (Amtsgericht Daun): Blatt 723: Flur 5 Nr. 124 – Landwirtschaftsfläche / Waldfläche, Hinter Radenbach – 14.160 qm 3. Grundbuch von Retterath (Amtsgericht Daun): Blatt 363: Flur 10 Nr. 11 – Landwirtschaftsfläche, Bei Schüffers Sur – 1.893 qm Flur 11 Nr. 124 – Landwirtschaftsfläche, Ober dem Sürchen – 3.361 qm Flur 13 Nr. 392/222 – Waldfläche, Holzberg – 417 qm Flur 9 Nr. 73 – Landwirtschaftsfläche, Auf dem Frohnhof – 5.615 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Informationsabend für Existenzgründer am 09. April 2019 in Daun „Wie mache ich mich selbstständig? In sieben Schritten zum Erfolg“ Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH möchte in einer gemein- samen Veranstaltung mit der Industrie- und Handelskammer Trier interessierten Existenzgründern die Möglichkeit geben, sich umfangreich über die Chancen und Risiken einer Gründung zu informieren. In dieser Veranstaltung werden die we- sentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit erläutert – von der Ent- wicklung eines Businessplans bis zu den einzelnen Punkten in der Umsetzung. Dazu gehören u.a. die Klärung der recht- lichen Voraussetzungen, Beachtung steuerrechtlicher Aspekte, der Check betrieblicher und persönlicher Versiche- rungen sowie die Beschäftigung von Mitarbeitern. Der Informationsabend findet am Dienstag, 09. April 2019, 17.30 Uhr, Sit- zungssaal 15c, in der Kreisverwaltung in Daun statt. Die Teilnehmergebühren betragen 20 Euro inkl. Unterlagen, die an die IHK Trier zu entrichten sind. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bei der Wirtschaftsför- derungsgesellschaft Vulkaneifel mbH un- ter Tel.: 06592/933-200 oder per E-Mail an: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Kontaktstelle Hauptzollamt in der Kreisverwaltung Vulkaneifel Änderung der Öffnungszeiten Ab dem 01. April 2019 werden sich die Öffnungszeiten der Kontaktstelle für die Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzoll- amts Koblenz bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun ändern. Die Kontaktstelle für Kraftfahrzeug- steuer des Hauptzollamts Koblenz bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, wird ab dem 01. April 2019 jeweils diens- tags von 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr (Büro 149, 1. Stock) geöffnet sein. Außerhalb dieser Öffnungszeiten steht Ihnen auch das Zollamt Trier-Ehrang unter Telefonnummer 0651/96825-0 und die Außenstelle in Wittlich unter der Telefonnummer 06571/91070-0 als Kontaktstelle zur Klärung von Fragen bezüglich der Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer auf www. zoll.de.

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