KW14 2019

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Gemeinsam stark für die Zukunft! Die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel unterstützt das ehrenamtliche Projekt „Schul- und Ausbildungspaten“ des Caritasverbandes Westeifel! Die Idee der „Schul- und Ausbildungs- paten“ steht für die ehrenamtliche Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher auf dem Weg von der Schu- le in den Beruf. Die ehrenamtlichen Paten unterstüt- zen Schulkinder zielorientiert bei ihren Hausaufgaben oder Vorbereitungen für anstehende Prüfungen, den Jugendli- chen helfen sie bei Berufswahl und Aus- bildungsplatzsuche und stehen während der Ausbildung mit Rat und Tat zur Sei- te. Das Besondere an der Begleitung durch einen Paten ist die sogenannte 1:1-Beziehung, die eine Einzelbetreuung der Kinder und Jugendlichen vorsieht und von der ersten Klasse bis zum Ein- tritt in das Berufsleben möglich ist. Diese schafft den Aufbau einer verlässlichen Beziehungsstruktur, die eine intensive und motivierende Begleitung und nach- haltige Unterstützung im Berufsfindungs- und Bewerbungsprozess der Kinder und Jugendlichen zulässt. Natürlich basiert diese Patenschaft auf Freiwilligkeit und Sympathie. Als eine Stiftung von Bürger für Bürger, hat es sich die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel zur Aufgabe gemacht, Projek- te zu unterstützen, die sich genau durch dieses ehrenamtliche Engagement im Zeichen der Bürger und in diesem Fall vor allem für die jüngere Generation in unserem Landkreis einsetzt. Weitere Informationen zum Projekt erhal- ten Sie unter www.vulkaneifel.de Sie sind von diesem Projekt begeistert und möchten ebenfalls Ihren persönlichen Beitrag leisten? Werden Sie selbst ehrenamtliche/r Pate oder Patin im Rahmen dieses Projektes! Die Projektkoordinatorin des Ca- ritasverbandes Westeifel, Melanie Schermann, freut sich über Ihr Inte- resse und ist unter der Telefonnum- mer: 06592/95730 und per E-Mail: m.schermann@caritas-westeifel.de für Sie erreichbar. Oder unterstützen Sie das Projekt mit einer Spende an die Bürgerstifung Landkreis Vulkaneifel: Bankverbindung: KSK Vulkaneifel, IBAN: DE13 5865 1240 0000 3069 36, Verwendungszweck: Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Jermacans, Janis Geburtsdatum: 08.08.1966 Geburtsort: Inesu Pagats letzte bekannte Anschrift: 54552 Mehren, Radbüschstr. 8a Datum des Schreibens: 19.03.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-JJ 808 BU Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Jung Betroffener: Bodein, Gilbert Geburtsdatum: 16.06.1970 Geburtsort: Colmar letzte bekannte Anschrift: Rue de Selestaat 8, F – 6008 Colmar Datum des Schreibens: 23.01.2019 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 008 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Gräfen Betroffener: Goßmann, Danny Andre Geburtsdatum: 16.01.1994 Geburtsort: n.n. letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 129, 54568 Gerolstein Datum des Schreiben: 28.03.2019 Aktenzeichen: 4-31200-006-04172 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 116 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Fühles Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 29.03.2019

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