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Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Philipp Umbach Geburtsdatum: 31.12.1983 Geburtsort: Daun letzte bekannte Anschrift: Auf Biedenhof, 54552 Mehren Datum des Schreibens: 23.04.2019 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 017 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Schmitt Betroffene: Steven Flohr Geburtsdatum: 16.12.1977 Geburtsort: n.n. letzte bekannte Anschrift: Dionysiusstr. 1, 54587 Lissendorf Datum des Schreibens: 14.03.2019 Aktenzeichen: 4-31200-006-04205 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 116 (Jobcenter) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Fühles Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 25.04.2019 Öffentliche Bekanntmachung über Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstän- de im Rahmen der Europawahl 2019 Zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 treten die bei Kreisverwaltung Vulkaneifel gebildeten sieben Briefwahlvorstände am Wahltag, dem 26. Mai 2019, um 13.30 Uhr, in den Räumen der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, zusammen. Gemäß § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i.V.m. § 10 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) verhandeln, beraten und entscheiden die Briefwahlvorstände in öffentlicher Sitzung. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 7 Nr. 5 der Europawahlordnung (EuWO). Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 18. April 2019 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mürlenbach (Amtsgericht Daun): Blatt 1157: Flur 17 Nr. 101 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Verkehrsfläche, Auf dem Hasselsseifen – 5.675 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Antragsverfahren Agrarfördermaßnahmen 2019 Ende März wurde allen Antragstellern das Initialpasswort zur Antragstellung Agrarförderung 2019 mit Erläuterungen zu weiteren Formularen, Hilfestellungen und Installation des Programms AS Digital zugesandt. Wie bereits bekannt, ist seit letztem Jahr der Antrag auf Agrarförderung nur noch als e-Antrag möglich. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist daraufhin, dass bis spätestens zum 15. Mai 2019 alle Anträge auf Agrarfördermaßnahmen für das Jahr 2019 bei der Kreisverwaltung eingegangen sein müssen. Das wäre beim eAntrag der elektronisch übermittelte eAntrag via Software „eAntrag“ und das ca. dreizehnseitige unterschriebene Datenträgerbegleitdokument. Auch kann bei Änderungen der eAntrag nochmals bzw. mehrmals versandt werden. Hier ist zu beachten, dass immer das aktuellste Datenträgerbegleitdokument mit allen Anlagen bis zum 15. Mai bei der Kreisverwaltung eingegangen sein muss. Wer keine Unterlagen erhalten hat, aber einen Antrag stellen möchte, meldet sich bitte umgehend bei den nachstehenden Sachbearbeitern. Nähere Auskünfte erteilen folgende Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Petra Benner, Telefon: 06592/933-300 – petra.benner@vulkaneifel.de Hans-Georg Hochmann, Telefon: 06592/933-259 – hans-georg.hochmann@vulkaneifel.de

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