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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2019 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), i. V. m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: gegenüber verändert nunmehr bisher um festgesetzt auf Euro Euro Euro 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 113.092.426 709.000 113.801.426 der Gesamtbetrag der Aufwendungen 112.622.616 297.043 112.919.659 der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 469.810 411.957 881.767 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und 3.657.443 416.114 4.073.557 Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätig- 11.446.592 0 11.446.592 keit die Auszahlungen aus Investitionstätig- 14.233.492 0 14.233.492 keit der Saldo der Ein- und Auszahlungen -2.786.900 0 -2.786.900 aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen -870.543 416.114 -1.286.657 aus Finanzierungstätigkeit § 2 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 3.038.000 Euro auf 1.538.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite auf- genommen werden müssen, ändert sich von bisher 932.450 Euro auf 488.450 Euro. § 3 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt -33.231.221 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt -31.310.735 Euro und zum 31.12.2019 -30.428.968 Euro. § 4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall • im Ergebnis- und Finanzhaushalt 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen, • bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes bzw. Gesamtausgabebedarfs, bei Baukosten 20 % des Gesamtausgabebedarfs übersteigen. Eine Überschreitung bis zu 5.000 Euro ist immer unerheblich, eine Überschreitung über 150.000 Euro immer erheblich. Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v.H. der Gesamtaufwendun- gen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen. § 5 Übrige Bestimmungen Die §§ 2,4,5,8 der Haushaltssatzung 2019 vom 25.02.2019 bleiben unverändert. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 02.05.2019 Heinz-Peter Thiel, Landrat
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