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Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Hinweis: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 29.04.2019 die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Land- kreises Vulkaneifel für das Jahr 2019 aufsichtsbehördlich genehmigt (§ 57 LKO i. V. m. 95 Abs. 4 und 5 GemO). Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und - plan liegen zur Einsichtnahme von Montag, 13.05.2019, bis einschließlich Dienstag, 21.05.2019, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, öffentlich aus. Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Das gilt nicht, wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 02.05.2019 Heinz-Peter Thiel, Landrat Am Montag, 13.05.2019, findet um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal 15, der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift 3. Sicherheitslage und Kriminalitätsstatistik 4. Neuaufstellung Regionaler Raumordnungsplan: `Lösungs-Dialog Rohstoffsicherung Vulkaneifel´ 5. Vergaben 6. Beauftragung des Landkreistages Rheinland-Pfalz zur Errichtung einer kommunalen Gesellschaft zur Beratung in der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe (KommGB-RP) 7. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift 2. Personalangelegenheiten 3. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 02.05.2019 gez.: Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Schüler Rene Matheo Geburtsdatum: 21.01.1996 Geburtsort: Heide letzte bekannte Anschrift: Eichenhof 2, 54552 Üdersdorf Datum des Schreibens: 26.04.2019 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 017 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Schmitt Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 02.05.2019

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