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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Stadtkyll (Amtsgericht Daun): Blatt 1068: Flur 1 Nr. 35 – Nadelwald, Auf der Heide – 14.464 qm 2. Grundbuch von Mannebach (Amtsgericht Daun): Blatt 1066: Flur 17 Nr. 6/1 – Waldfläche, Im Scheuerchen – 804 qm Flur 17 Nr. 6/2 – Waldfläche, Im Scheuerchen – 12.255 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. „Blind Date“ mit einem Buch Auch in diesem Jahr veranstaltet die Kreisbibliothek Daun viele spannende Aktionen für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene jeden Alters. Die neuste Aktion stellt sich unter dem Titel „Blind Date“ mit einem Buch vor und bietet Lesern - ganz unabhängig von Ge- schlecht und Alter - die Möglichkeit, eine tolle Zeit zu zweit auf einem Date der ganz besonderen Art zu verbringen. Und das Beste daran? Man weiß nicht, was eine erwartet! Doch wie der Titel der Aktion bereits verrät, handelt es sich bei dem Dating Partner nicht um eine rea- le Person, sondern vielmehr um ein Buch, das sich ganz unter dem Motto „Blind Date“ anhand weniger Informati- onen ausgesucht werden soll. Um die Entscheidung zu er- leichtern, ist somit an jedem Buch ein spannendes State- ment platziert, das Neugierde und Inter- esse weckt, ohne zu viel zu verraten. Damit die Anonymität des Buches auch wirklich gewahrt wird, ist es rundum verpackt und sollte im besten Falle erst zuhause ausgepackt - und natürlich ver- schlungen - werden. Wer Lust und Laune auf ein spannendes Blind Date mit einem Buch hat, ist herz- lich in der Kreisbibliothek Daun zur Part- nerwahl willkommen! Anmeldung zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2019/2020 an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Anmeldezeitraum: 13. Mai bis 31. Mai 2019 Bis zum 10. Mai 2019 werden allen Schülerinnen und Schülern der Schu- len in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, (Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun, Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St. Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei- Maare-Realschule plus Daun und die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme des Berufsvorbereitungsjahres der Berufsbil- denden Schule Vulkaneifel) Serienbriefe mit den entsprechenden Freischaltcodes und Hinweisen zur Servicestelle sowie entsprechende Merkblätter ausgehän- digt, mit welchen die Schülerinnen und Schüler zur Ausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2019/2020 angemeldet werden können. Die entgeltliche Auslei- he von Lernmitteln muss für jedes Schul- jahr neu durch das Elternportal erklärt werden.Die weiteren Schritte werden auf der Internetseite www.lmf-online.rlp. de erklärt. Falls Sie Fragen bzgl. der An- meldung haben, steht Ihnen die Service- stelle zu den unten aufgeführten Zeiten zur Verfügung. Sollten Sie den Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2019/2020 fristgerecht gestellt und eine Bewilligung erhalten haben, ist von Ihnen, mit Ausnahme der Abholung des Buch- paketes, nichts weiter zu veranlassen. Im Falle einer Ablehnung können Sie mit Hilfe des Freischaltcodes, falls ge- wünscht, die endgültige Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr erklären. Beach- ten Sie jedoch, dass die Freischaltung und die Bestellung zwei unterschiedli- che Vorgänge sind. Zunächst muss die Freischaltung der Schülerin oder des Schülers mit Hilfe des Freischaltcodes im Portal veranlasst werden. Im Anschluss daran ist eine verbindliche Bestellung möglich. Sollten die Bücher nicht über das Portal bestellt werden, sind die Schul- bücher auf eigene Kosten zu beschaffen. Wir bitten um Beachtung, dass die An- meldung zur Ausleihe in entgeltlicher Form im Elternportal lediglich zwischen dem 13. Mai und 31. Mai 2019 möglich ist. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung, trotzdem eine verbind- liche Bestellung zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Ausleihe gegen Gebühr für komplett Rheinland-Pfalz gültig ist. Sollte Ihr Kind also nach der verbindlichen Anmeldung zur entgeltlichen Variante der Schul- buchausleihe die Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz wechseln, wird die An- meldung übertragen. Mit anderen Wor- ten heißt dies, dass es sichergestellt ist, dass Ihr Kind die korrekten Bücher für die Schule erhält, die es dann auch tatsäch- lich besucht. Zu einem späteren Zeitpunkt als dem oben genannten Termin ist eine entgelt- liche Bestellung grundsätzlich nicht mehr möglich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen mon- tags bis freitags in der Zeit von 08.00- 12.00 Uhr zur Verfügung: Almuth Faltin, Büro 316 Tel.: 06592/933-396 E-Mail: almuth.faltin@vulkaneifel.de Ilona Heinz, Büro 325 Tel.: 06592/933-369 E-Mail: ilona.heinz@vulkaneifel.de

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