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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Förderung der Dorferneuerung Mittelaufstockung – bis max. 30.000 € für private Einzelmaßnahmen möglich Wenn Sie Ihren Heimatort, den Nach- barsort oder einen beliebigen Ort in der Vulkaneifel genauer betrachten und sich ganz bewusst einmal die Zeit nehmen, sich in den alten Ortskernen umzusehen, werden Sie verwundert und überrascht sein, welche schönen älteren Bauwerke Sie dort vorfinden. Wunderschöne Häu- ser und beeindruckende Altbauten, die mit viel Liebe saniert wurden, aber auch jene, die mit Ihrer und unserer Unter- stützung einer neuen Nutzung zugeführt werden oder eine Wiederbelebung erfah- ren könnten. Bauwerke, die Wechselwir- kungen der Geschichte in den letzten 70 bis 100 und mehr Jahren überstanden und einen ureigenen Charakter zu bieten haben. Wenn man sich ein wenig mit der Thema- tik beschäftigt, stellt sich die Frage: Wer möchte nicht die Einzigartigkeit eines re- gionaltypischen Eifelhauses einmal füh- len und kennenlernen? Ziel ist es, unsere heimische Baukultur zu erhalten, zu pflegen und weiterzuent- wickeln, traditionelle Strukturen in die Planungen mit einzubeziehen, um so in unserer Heimat das individuelle Ambien- te zu bewahren und mit zu gestalten. Hier setzt die private Dorferneuerung an. Private Dorferneuerungsmaßnahmen Das Förderprogramm „Private Dorfer- neuerung“ des Landes Rheinland-Pfalz dient vorrangig der Wiederherstellung ortstypischer Gebäude, um eine anspre- chende Gestaltung alter Ortskerne zu er- wirken. Die Gebäude sollen ihr ursprüng- liches Erscheinungsbild erhalten und die regionaltypische Bautradition sichtbar machen. Die Förderung soll Ihre Mehr- kosten einer bautraditionellen Sanierung decken und darüber hinaus eine zusätz- liche Unterstützung für Ihre Gesamtmaß- nahme darstellen. Was kann gefördert werden? Folgende private Bauvorhaben kön- nen aus Dorferneuerungsmitteln bezu- schusst werden – sofern sie den Anforde- rungen der regionaltypischen Bauweise genügen: • Erneuerung sowie Aus-, Um- oder An- bau älterer orts- und landschaftsbild- prägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude • Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehen- der Bausubstanz oder durch Schließung von Baulücken • Erhaltung und Gestaltung von Gebäu- den bestehender oder ehemals landwirt- schaftlicher Betriebe • Bauliche Anpassung von Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe an die Er- fordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens • Bauliche Maßnahmen in der Ortslage zur Erhaltung oder Neueinrichtung wohn- stättennaher Arbeitsplätze • Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ganz oder überwiegend der Verschöne- rung oder Unterhaltung dienen. Wer kann mich näher beraten? Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vul- kaneifel stehen gerne für Sie als direkte Ansprechpartner bei der Beantragung der Dorferneuerungsmittel zur Verfü- gung. Vor Einreichung des Förderantra- ges empfiehlt sich die Kontaktaufnahme. So erhalten Sie wertvolle Tipps, gerne auch bei Ihnen vor Ort. Rufen Sie uns an, informieren Sie sich. Wir beantworten sehr gerne Ihre Fragen im Büro oder bei einem Ortstermin. Erfüllt das Haus meiner Eltern, meiner Großel- tern oder ein anderes schönes erhal- tenswertes Bauwerk die Voraussetzun- gen für eine Förderung? Was könnte ich daraus machen, wie könnte das Ergebnis aussehen? Sprechen Sie uns an: Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung Dorfentwicklung/Denkmalpflege 54550 Daun www.vulkaneifel.de Christine Schmidt, Zimmer 203 Tel. 06592 933-576 E-Mail: christine.schmidt@vulkaneifel.de Sina Krischer, Zimmer 204 Tel. 06592 933-577 E-Mail: sina.krischer@vulkaneifel.de vorher nachher Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abtei- lung Struktur- und Kreisentwicklung, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Außenstelle: Freiherr-vom-Stein- Straße 15a) und bei den Verbands- gemeindeverwaltungen erhältlich. Die Antragsformulare können auch unter der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel/bauen- und-umwelt.html) heruntergeladen wer- den. Über die Zuschussbewilligung ent- scheidet die Kreisverwaltung Vulkanei- fel. Die Förderhöhe beträgt ab 2019 je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 30.000 € je Objekt. Bei gewerbli- chen Maßnahmen kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden. Die förderfähigen Aufwendungen müs- sen mindestens 7.669 € je Vorhaben betragen. Zu beachten ist unbedingt, dass mit dem Fördervorhaben noch nicht be- gonnen worden ist, da ansonsten ein Förderausschluss eintritt. vorher nachher

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