KW25 2019

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) Das Antragsverfahren für alle Agrarum- welt- und Klimamaßnahmen im Rahmen des Programms „Entwicklung von Um- welt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) für das Jahr 2019 ist geöffnet. Förderanträge können bis zum 19. Juli 2019 bei den Kreisverwaltungen gestellt werden. Der Verpflichtungszeitraum be- trägt 5 Jahre in der Zeit vom 01.01.2020 – 31.12.2024. Sowohl Neueinsteiger als auch Pro- grammteilnehmer mit auslaufenden Verträgen können die unten stehenden Maßnahmen beantragen. Über Einzel- heiten zu den Programmteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de informieren. Dort finden Sie auch die Antragsvordru- cke für die Programmteile. Die Kreisverwaltung erteilt Auskünfte zum Antragsverfahren und hält ebenfalls Antragsvordrucke bereit. Fachliche Fra- gestellungen können mit den Beratern und Beraterinnen des Dienstleistungs- zentrum für den ländlichen Raum (DLR) in Bitburg oder den Fachberatern/innen für den Vertragsnaturschutz besprochen werden. Anträge können für die folgenden Pro- grammteile gestellt werden: •Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen • Anlage von Saum- und Bandstrukturen • Umwandlung von einzelnen Acker- flächen in Grünland • Anlage von Gewässer- wässerrandstreifen • Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter • Umweltschonende Grünlandbe- wirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland • Vielfältige Kulturen im Ackerbau • Vertragsnaturschutz Grünland • Vertragsnaturschutz Kennarten • Vertragsnaturschutz Acker • Vertragsnaturschutz Streuobst Alle Flächen im Bereich Vertragsnatur- schutz müssen begutachtet werden und naturschutzfachlich geeignet sein, um Fördergelder zu erhalten. Zum Antragsverfahren bietet die Kreis- verwaltung eine Informationsveranstal- tung in Zusammenarbeit mit dem Dienst- leistungszentrum Ländlicher Raum, Bad Kreuznach und dem Fachberater für den Vertragsnaturschutz im Landkreis Vulkaneifel Torsten Weber an. Hierbei werden Mitarbeiter des DLR Bad Kreuznach sowie der Fachberater Tors- ten Weber die einzelnen Programmteile vorstellen und Fragen dazu beantworten. Die Informationsveranstaltung findet am 24.06.2019 um 14.30 Uhr im Sitzungs- saal der Kreisverwaltung Vulkaneifel statt. Für Rückfragen hinsichtlich des EU- LLa – Antragsverfahrens steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter der Kreis- verwaltung Vulkaneifel, Markus Brost, Tel.: 06592/933-338, E-Mail: markus.brost@vulkaneifel.de gerne zur Verfügung G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 2209: Flur 24 Nr. 6 – Landwirtschaftsfläche, Auf Romerberg – 16.886 qm Flur 24 Nr. 7 – Landwirtschaftsfläche, Auf Romerberg – 19.641 qm Flur 24 Nr. 37/1 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Rom 5 – 37.539 qm Flur 24 Nr. 38 – Landwirtschaftsfläche, Im Pfannenstielchen – 14.835 qm 2. Grundbuch von Strohn (Amtsgericht Daun): Blatt 1951: Flur 5 Nr. 2/1 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Altheck – 99.284 qm 3. Grundbuch von Stadtkyll (Amtsgericht Prüm): Blatt 1352: Flur 12 Nr. 3/4 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Arenbergisches Forsthaus 1 – 7.928 qm 4. Grundbuch von Gillenfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 2928: Flur 9 Nr. 61/1 – Landwirtschaftsfläche, Auf der Hotzlay – 6.688 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Barrierefrei wohnen – komfortabel leben Tipps für Terrasse und Garten Was gibt es Schöneres, als im Sommer die eigenen vier Wände zu verlassen und Sonne, Wärme, Formen-, Farb- und Duft- vielfalt auf der Terrasse und im Garten zu genießen? Doch für manche Menschen ist schon die Schwelle der Terrassentür eine erste Hürde. Die Landesberatungs- stelle Barrierefrei Bauen und Wohnen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt Tipps, wie Terrasse und Garten ge- nutzt werden können – ohne Schwellen und Hindernisse. Eine fachkundige Beratung zum barriere- freien Wohnen ist der erste Schritt zum barrierefreien Zuhause und kann das Leben deutlich erleichtern. Die Landes- beratungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bietet umfassende Beratungen an – Architektinnen und Architekten er- klären, welche Flächen, Maße und De- tails erforderlich sind. Sie informieren zu Wohnräumen und Sanitärbereichen sowie zu finanziellen Fördermöglichkei- ten, sowohl beim Neubau als auch bei einer Umbaumaßnahme. Die Beratung ist kostenlos und firmenneutral und kann auf Wunsch auch bei den Ratsuchenden zuhause stattfinden. Die nächsten Beratungstermine in Daun finden am Dienstag, den 16. Juli und den 20. August 2019 in der Zeit von 14 bis 17 Uhr in der Kreisverwaltung Vulka- neifel, Mainzer Straße 25 statt. Termin- vereinbarung ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 22 30 78 oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de möglich. Weitere Informationen finden Interessier- te unter www.barrierefrei-rlp.de. Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:Christiane Grüne, Leiterin der LandesberatungsstelleTelefon 06131 / 22 30 78

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