KW28 2019
Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Bongard, Flur 7, Flurstücke 9 und 12, und drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstücke 53/1, 46/1 und 1; - Offenlegung des Antrages und der Unterlagen sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung) – Die Fa. Grünwerke GmbH, Höherweg 200, 40233 Düsseldorf, hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen in der Gemarkung Bongard und drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Boxberg nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz beantragt. Die sechs Windkraftanlagen sollen als Windpark nördlich der B 410 in forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Es ist beabsichtigt, drei Windenergieanlagen des Typs Siemens DD - 142, mit einer Nabenhöhe von 129,00 m, einem Rotordurch- messer von 142 m (Gesamthöhe 200 m) und einer Nennleistung von 3,9 MW, in der Gemarkung Bongard, Flur 7, Flurstück 9 und 12, und drei Windenergieanlagen des Typs Siemens DD.-.142 mit einer Nabenhöhe von 129,00 m, einem Rotordurchmesser von 142 m (Gesamthöhe 200 m) und einer Nennleistung von 3,9 MW, in der Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstücke 53/1, 46/1 und 1, zu errichten und zu betreiben. Die Inbetriebnahme ist vom Antragsteller für den Juni 2020 geplant. Der Antrag, die Antragsunterlagen und die Umweltverträglichkeitsprüfung liegen gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG), § 10 der 9.BImSchV und § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Zeit vom 22.07.2019 bis 22.08.2019 während der Öffnungszeiten bei der - Kreisverwaltung Vulkaneifel, 54550 Daun, Mainzer Straße 25, Zimmer 309 (Dieter Hein, 06592/933-323), und der - Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, 53539 Kelberg, Dauner Straße 22, Zimmer 214, (Oliver Schwarz, 02692/872-24), öffentlich aus, - und sind auf der Internetseite - www.vulkaneifel.de – Öffentliche Bekanntmachungen - einsehbar. Jeder, dessen Belange durch die Errichtung der sechs Windenergieanlagen berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun oder der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg in Kelberg Einwendungen vorbringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beru- hen. Auf Verlangen des Einwenders können dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungs- gemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Der Erörterungstermin wird nach Auswertung der Einwendungen gesondert terminiert und vorher öffentlich bekanntgemacht. In diesem Erörterungstermin kann auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne diesen verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Bauen, Schulen u. ÖPNV Immionsschutzbehörde 54550 Daun, 12.07.2019 i.A. gez.: Sonja Ewertz, Abteilungsleiterin ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Mit der Onleihe der Kreisbibliothek auf Reisen Nutzen Sie im Urlaub die digitale Bibliothek für den Koffer An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr eBooks, ePaper, eVideos und eAudios downloaden, wo immer man gerade ist, das ermöglicht die Onleihe der Kreisbib- liothek in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel. Aus einem Angebot von insgesamt rund 48.000 Medien kön- nen sich die Büchereikunden aktuelle Bestseller, Hörbücher oder Zeitungen ausleihen und das ganz bequem von zu Hause oder aber auch von unterwegs. Für viele gehört gerade in der Urlaubs- zeit ein gutes Buch zur Entspannung dazu. Da versucht man gerne in dem prall gefüllten Urlaubskoffer noch ein paar Bücher unterzubringen. Welche passen noch in den Koffer, welche Bü- cher muss man dann doch letztentlich zu Hause lassen? Damit ist für Nutzer der Onleihe der Kreisbibliothek des Landkreises Vulkaneifel nun endlich Schluss. Über www.vulkaneifel.de gelangt man ganz bequem auf das Portal der Onleihe Rheinland-Pfalz. Hier kann man im Medienangebot stöbern, die ausgewählten Medien im Medienkorb ablegen und dann ganz einfach herun- terladen. Benötigt hierzu wird lediglich ein Internetanschluss, ein PC, Laptop oder Tablet und ein gültiger Bibliothek- sausweis. Darüber hinaus ein Adobe Reader und ein Windows Media Player ab Version 11. Für die Nutzer der Kreis- bibliothek entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Onleihe ist mit der Jahres- gebühr von 12 Euro abgedeckt. Be- sonders praktisch: Es entstehen keine Mahngebühren. Wenn die Ausleihfrist beendet ist, kann die Datei nicht mehr geöffnet werden. Die Medien werden automatisch zurückgegeben. Ob Tageszeitung oder aber unterhalt- same Urlaubslektüre, ob Wanderfüh- rer oder ein spannendes Hörbuch, mit einem Bibliotheksausweis kann man auch im Urlaub die Angebote der heimi- schen Bibliothek nutzen. Weitere Info`s zur Onleihe erhalten Sie direkt in der Kreisbibliothek, Freiherr- vom-Stein-Straße 15, 54550 Daun, Tel.: 06592/933–423.
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