KW33 2019

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Zweckverband A.R.T. Verursachergerechte Abfallgebühren ab 2020 Es vergeht kein Tag, an dem zum Klima- schutz nicht darüber diskutiert wird, wel- cher der bessere Weg ist: Klare Verbote oder doch lieber Appelle an das selbstver- antwortliche Handeln, bei dem sich jede und jeder selbst entscheidet, das eigene Verhalten den Verhältnissen anzupassen und vielleicht auf das ein oder andere zu verzichten oder sich einzuschränken. Beim Abfall können sich die Kundinnen und Kunden des Zweckverbands Ab- fallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) nun entscheiden, wie weit ihre Selbstverant- wortung geht. Wenn sie sich darauf ein- lassen oder schon darauf achten, mög- lichst wenig Abfall zu produzieren, haben sie die Chance, weiterhin mit geringen Abfallgebühren auszukommen und da- mit auch im bundesweiten Vergleich wie bisher mit die niedrigsten Gebühren zu zahlen. Wenn nicht, dann wird es teurer. So stellt Verbandsdirektor Max Monzel heute die für 2020 vorgesehene neue, verursachergerechte Gebührenstruktur den Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsversammlung vor. Der A.R.T. hat in der Sitzung seinen Verbandsmitgliedern - der Stadt Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg- Prüm und Vulkaneifel - empfohlen, das per Beschluss des Gremiums vor zwei Jahren auf den Weg gebrachte Logistik- konzept 2020 nunmehr in der Abfall- und Gebührensatzung umzusetzen. Bevor die Verbandsversammlung im Septem- ber die Satzungen beschließt, haben die Verbandsmitglieder das Recht, über die jeweiligen Gebührensätze in ihren Gre- mien zu diskutieren und zu entscheiden. Gesetzliche Vorgaben In Bezug auf die neue Gebührenstruktur richtet sich die A.R.T.-Verwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben. So darf er weder Gewinne noch Verluste planen. Letzteres zeichnet sich jedoch für die kommenden Jahre ab. Sei es, weil – wie in Trier und dem Landkreis Trier-Saar- burg – die Gebühren seit 13 Jahren auf niedrigstem Niveau waren und nicht mehr auskömmlich sind oder weil die für die 23 Deponiestandorte in der Region errech- neten Rückstellungen für die gesetzlich vorgeschriebene Nachsorgezeit nicht ausreichen. „Deshalb waren und sind Gebührenerhöhungen unumgänglich“ erklärt Stefan Mock, Bereichsleiter beim A.R.T. und zuständig für die Finanzen, während der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung. Auch nach dem Abfallwirtschaftsplan für Rheinland-Pfalz hat sich der A.R.T. zu richten. Beim Hausabfall geht dieser von einer Zielgröße von jährlich maximal 140 kg pro Einwohner für 2025 aus. Im Ent- sorgungsgebiet des A.R.T. liegt dieser Wert bei jährlich über 210 kg pro Einwoh- ner. Um die Hausabfallmenge zu senken, hält die Landesregierung unter anderem die Einführung verursachergerechter Ge- bührensysteme sowie die Förderung der Abfallvermeidung für notwendig. Gleich- zeitig verlangt die Aufsichts- und Dienst- leistungsdirektion (ADD), dass es im Ent- sorgungsgebiet des A.R.T. innerhalb von 10 Jahre einheitliche Gebühren gibt. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. Neue Abfallgebühren ab 2020 Aus diesen Gründen vereinheitlicht der A.R.T. Schritt für Schritt das Leistungs- angebot. Außerdem soll es ab 2020 im Entsorgungsgebiet des A.R.T. neue und verursachergerechte Abfallgebühren ge- ben. Diese werden zwar von Landkreis zu Landkreis aufgrund der noch beste- henden eigenen Gebührenhaushalte unterschiedlich sein. Die Berechnungs- grundlage wird dagegen einheitlich sein. Dabei wird zunächst festgestellt, wie vie- le Personen auf einem bebauten Grund- stück wohnen. Die Anzahl der Wohnun- gen spielt keine Rolle. Für jede Person werden 20 Liter für 2 Wochen als Min- destvolumen gerechnet. Daraus ergibt sich, welche Behältergröße mindestens aufgestellt wird. Die kleinste Größe ist ein 80-l-Behälter. Den können sich auf die- ser Grundlage bis zu vier Personen teilen. Mit den Gebühren für diesen Behälter sind 13 Leerungen des Restabfallbehäl- ters, aber auch die Einsammlung von Altpapier, Sperr-, Bio- und Problemabfall, die Grüngutsammelstellen, die Wertstoff- höfe, die Deponienachsorge und vieles mehr mit abgedeckt. Wer will, kann den Behälter auch öfter leeren lassen. Dies ist alle 14 Tage möglich. Jede weitere Leerung kostet für das gewählte Beispiel des 80-l-Abfallbehälters je nach Gebiet zwischen 9,15 € und 9,66 €. Erfahrungen im Landkreis Bernkastel- Wittlich, wo dieses System schon 2001 eingeführt wurde, zeigen, dass die meis- ten Nutzerinnen und Nutzer mit 14 bis 17 Leerungen im Jahr auskommen. Außer- dem zeigte sich, dass die Anzahl und das Ausmaß an widerrechtlichen Ablagerun- gen sich unwesentlich verändert hat. Bürgersprechstunden vor Ort „Natürlich bedeutet das zunächst einmal eine Umstellung und viel Information für Eigentümer, Vermieter, Mieter, Großkun- den“, ist sich Stefan Mock sicher. „Vom Landkreis Bernkastel-Wittlich durften wir lernen, dass sich das System, das bundesweit angewandt wird, schnell eta- bliert hat“, fügt er hinzu. Der A.R.T. wird alle Eigentümerinnen und Eigentümer in seinem Entsorgungsgebiet anschreiben und ihnen einen Gebührenrechner mit Wählscheibe zur Verfügung stellen. Die- ser wird zudem auf der Internetseite des A.R.T. zur Verfügung stehen, wo auch mit Videos das neue System dargestellt wird. Außerdem wird der A.R.T. bei den Kreis-, Stadt- und Verbandsgemeinde- verwaltungen im gesamten Entsorgungs- gebiet Bürgersprechstunden einrichten So sehen die Gebührenrechner aus, die der A.R.T. an die Eigentümerinnen und Eigentümer in Trier sowie den Landkreisen Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel mit weiteren Informationen versenden will.

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