KW33 2019
Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Der Bus kommt: Der VRT-RufBus für flächendeckende Mobilität Seit Dezember 2018 ist das neue Bus- netz zwischen Daun und Kelberg nun in Betrieb. Nachdem es anfänglich zu Startschwierigkeiten kam, haben sich die Abläufe inzwischen eingespielt. Das Herzstück des neuen Buskonzept sind sogenannte Ruf-Busse, die vor der Fahrt telefonisch bestellt werden müssen und den Fahrgast anschließend an der Halte- stelle abholen. Die neuen RufBusse stehen in der Regel von Montag bis Sonntag alle zwei Stunden für eine Fahrt zur Verfügung. Zum Bestellen reicht ein Anruf unter Tel.: 0651/999 87899. So einfach geht’s: In vier Schritten zur RufBus-Bestellung 1. Verbindung raussuchen Ob ein Bus als RufBus unterwegs ist, lässt sich mit Hilfe der VRT-Fahrplanaus- kunft unter www.vrt-info.de herausfinden. Einfach Start, Ziel und Uhrzeit eintragen und schon werden die passenden Fahr- ten angezeigt – RufBusse sind in der Auskunft mit einem Symbol gekennzeich- net. Bitte beachten Sie: Der RufBus fährt immer von Haltestelle zu Haltestelle. 2. Buchen unter 0651/99987899 Um den RufBus zu bestellen, muss dieser mindestens eine Stunde vorher telefonisch angefordert werden. Gruppen ab einer Größe von neun Personen müs- sen eine Fahrt mit dem RufBus mindes- tens 24 Stunden vorher anmelden. 3. So erkennt man den RufBus Anders als ein herkömmlicher Bus kön- nen auch herkömmliche Taxen als Ruf- Busse unterwegs sein. Diese sind ge- nauso wie die Haltestellen, an denen ein RufBus abfährt, mit dem RufBus-Symbol gekennzeichnet. 4. Einsteigen und los geht‘s Wie bei einer normalen Busfahrt braucht man auch für den RufBus ein VRT-Ticket. Dieses kann direkt beim Fahrer gekauft werden – zusätzliche Kosten fallen nicht an. Weitere Informationen finden Sie unter www.vrt-info.de/buskonzept. Ausstellung „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“ Ab dem 19. August 2019 wird im Foyer der Kreisverwaltung Vulkaneifel die Wanderausstellung „Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen“ der Friedrich-Ebert-Stiftung Regionalbüro Rheinland-Pfalz / Saarland zu sehen sein. Über 16 Schautafeln verdeutlichen den Besuchern und Besucherinnen die Grundzüge des demokratischen Systems und informieren über Taktiken nationalsozialistischer Gruppierungen, insbesondere in der Anwerbung junger Menschen. Die Ausstellung zeigt, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit, sondern vielmehr ein wertvolles Gut ist, für das sich jeder Einzelne einsetzen muss. Die Ausstellung kann bis 04. September 2019 zu den üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwal- tung Vulkaneifel in Daun besichtigt werden. Bei größeren Gruppen und Schulklassen wird um Anmeldung bei Meike Welling (Tel.: 06592/933-290, E-Mail: meike.welling@vulkaneifel.de ) gebeten. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustel- lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Zimmer, Benjamin Roman Geburtsdatum: 23.07.1983 letzte bekannte Anschrift: Richard-Wagner-Str. 77, 66111 Saarbrücken Anzahl der Schreiben: 2 Datum der Schreiben: 14.02.2019 und 20.05.2019 Aktenzeichen: 5-34101-10-02227 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 214 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez.: Harings Betroffener: Manuel Weckerlei Geburtsdatum: 28.03.1988 Geburtsort: Daun letzte bekannte Anschrift: Hunzenbachstraße 17, Datum des Schreibens: 07.08.2019, Aktenzeichen: 1-12332 54570 Neroth Einsichtnahme in das Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 017 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Schmitt Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 09.08.2019
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