KW34 2019
Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL ab 17.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/-innen 17.30 Uhr Begrüßung Judith Klassmann-Laux, Geschäftsführerin der WFG Vulkaneifel mbH 17.40 Uhr EIFEL STARTER gesucht – Mitarbeiter in der Vulkaneifel finden und binden Ulrike Velten, Business Developement / Senior Beraterin ArbeitgeberGold GmbH, Köln 18.40 Uhr Dialog mit der Praxis Talkrunde mit Arbeitgebern aus der Region ab 19.15 Uhr Geführte Unternehmensrundgänge / Imbiss & Netzwerken Um Anmeldung wird bis zum 23. August 2019 unter Telefon: 06592-933200 oder via E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de gebeten. NETZWERKTREFFEN DER BRANCHENINITIATIVE METALL & MASCHINENBAU VULKANEIFEL Digitalisierung, Fachkräftemangel und der demografische Wandel sind wichtige Schlagworte unserer Zeit. Sie als Entscheider/-innen müssen auf diese Veränderungen reagieren und die Zukunft für sich als Arbeitgeber voraus- schauend gestalten. Neue Strategien müssen entwickelt, Projekte aufgesetzt und Prozesse definiert werden. Die wichtigste Ressource, auf die Sie dabei angewiesen sind, ist qualifiziertes Personal, das neu rekrutiert beziehungs- weise gebunden werden muss. Erfahren Sie von Ulrike Velten, Business Development / Senior Beraterin der ArbeitgeberGold GmbH Köln, was modernes Recruiting und Employer Branding für Unternehmen in unserer Region bedeutet, welche Chancen Sie nutzen und welche Risiken Sie vermeiden sollten. Live, interaktiv und für jeden Entscheider nachvollziehbar zeigt uns die Dozentin auf, wie Sie auch in Zukunft die passenden Mitarbeiter finden. Von Active Sourcing, über Google for Jobs bis hin zu Instagram zeigt sie Ihnen Potenziale und Strategien auf. Wir freuen uns, Sie zu diesem spannenden Thema einzuladen und auf einen regen Austausch mit Ihnen! Das Team der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel AM 29. AUGUST 2019 ZU GAST BEI: FELUWA PUMPEN GMBH BEULERTWEG 10 | 54570 MÜRLENBACH Präsentiert von: Zu Gast bei: Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises jährlich anteilig einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.800,00 €. Der Betrag ist fällig ohne Rechnungsstellung zum 01.04. eines Jahres. 4. Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Zweckvereinbarung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils zum Ende eines Schuljahres von jedem Beteiligten gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber den üb- rigen Beteiligten zu erklären. Das Recht jedes Beteiligten zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt unberührt. Sollte ein Beteiligter die Zweckvereinbarung kündigen, so bleibt die Zweckvereinbarung in dieser Fassung für die verbleibenden Beteiligten weiterhin gültig. Bei einer Kündigung dieser Vereinbarung durch einen oder mehrere Beteiligte erhöht sich der Kos- tenanteil der verbleibenden Beteiligten entsprechend. Simmern, den 06.08.2019 Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis gez. Dr. Marlon Böhr (Landrat) Daun, den 07.08.2019 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Heinz-Peter Thiel (Landrat)
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