KW34 2019
Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Anbau der Energiepflanze „Silphie“ vermeidet Bodenerosionen bei Starkregen Landrat Thiel überzeugte sich vor Ort in Rockeskyll von dieser neuen Art des Anbaus von Energiepflanzen Auf Einladung des Landwirtes René Blum, Niederbettingen (Blum-Biogas GmbH & Co. KG) und Frank Wagener vom Umweltcampus Birkenfeld konnte Landrat Thiel sich vergangenen Mon- tag zusammen mit Vertretern der Orts- gmeinde Rockeskyll sowie den Vertretern des Natur- und Geopars Vulkaneifel, Dr. Andreas Schüller und Martin Krämer sowie Abteilungsleiter der Struktur- und Kreisent- wicklung, Dieter Schmitz, vor Ort vom An- bau der Energiepflanze „Silphie“ als Alter- native für den Anbau von Mais überzeugen. Im Rahmen des Projektes MUNTER wird der Anbau der Silphie in einem Feldexpe- riment von einigen Landwirten in Zusam- menarbeit dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement in Birkenfeld u.a. in Rockeskyll getestet. Die Durchwachsene Silphie bietet eine Rei- he von Vorteilen, die sie für den Landwirt interessant machen und die sich jetzt in Rockeskyll zeigen: - Mehrjährigkeit: weniger Bodenbearbei- tung und ein etabliertes Wurzelsystem im Frühjahr reduzieren das Risiko von Bodenerosion. - Interzeption: Am Stängel verwachsene Blattpaare wirken wie Becher und sam- meln Wasser, welches in Trockenphasen genutzt werden kann. - Blüte: hat eine hohe Attraktion für Insekten (Honigbiene, Hummel, Taubenschwänz- chen), in sehr hoher Frequenz am Abend - Vielfalt: bietet Blüten und vor allem Nek- tar zu einem Zeitpunkt, wo es in der Land- schaft nur noch ein geringes Angebot gibt - Wild: Bietet für Wildschweine nur ein ge- ringe Attraktion (außer als Versteck). Die Forscher erhoffen sich, dass trotz suboptimalem Start (insbesondere we- gen der Trockenheit) ca. 80 % Ertrag von der Fläche kommen wird. In den nächsten Jahren sollten dann auch 100 % erreicht werden. Als Energiepflanze angebaut, ist sie für die Nutzung in Bio- gasanlagen bestimmt. Der Gasertrag ist ebenfalls Gegenstand der Untersuchun- gen und es wird erwartet, dass dieser 80 % im Vergleich zum Mais erreicht. Landrat Thiel begrüßte ausdrücklich diese Kooperation und gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Starkregen- ereignisse und der Ereignisse 2016 in Ro- ckeskyll zeigt sich, dass hier alle Maßnah- men zur Vermeidung von Bodenerosion und zur Rückhaltung der immer stärker werdenden Niederschlagsmengen auf den landwirtschaftlichen Flächen dringend er- forderlich sind. Die Vertreter zeigten sich überrascht von den positiven Effekten der Pflanze für den Natur- und Artenschutz. Auch in dem von der EU geförderten Kli- maschutzprojekt ZENAPA, welches der Natur- und Geopark Vulkaneifel gemein- sam mit dem Landkreis in der Region um- setzt, ist die Durchwachsene Silphie The- ma. Das Projekt sucht u.a. die Verknüpfung und Vereinbarkeit des Klimaschutzes, z.B. durch die Produktion erneuerbarer Ener- gien, mit dem Erhalt und der Stärkung der Biodiversität. Den Anbau der Durchwach- senen Silphie in der Vulkaneifel zu för- dern, könnte aufgrund der Eigenschaften der Pflanze in Zukunft eine der Maßnah- men im Rahmen von ZENAPA sein. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustel- lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: SCHÜLER, Rene Matheo Geburtsdatum: 21.01.1996 Geburtsort: Heide letzte bekannte Anschrift: Eichenhof 2, 54552 Üdersdorf Datum des Schreibens: 14.05.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-R 1312 GB BU VA Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez.: Steffens Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 16.08.2019
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