KW37 2019

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Im Dienste der Bienen Markus Fohn wird fünfter Bienensachverständiger im Landkreis Vulkaneifel Vor einigen Tagen hatte Landrat Heinz- Peter Thiel die Ehre einen neuen „Wäch- ter der Bienen“ im Landkreis zu be- stellen. Er ernannte Markus Fohn aus Oberbettingen zum Bienensachverstän- digen. Damit ist er neben Peter Scheid aus Bodenbach, Manfred Heinen aus Densborn sowie Evi Windisch und Jonas Grün aus Reuth der fünfte Bienensach- verständige im Landkreis Vulkaneifel und übt damit die ehrenamtliche Tätigkeit für den Schutz der Bienenbestände im Landkreis und damit auch den Schutz für die Eifellandschaft aus. Als Hobbyimker ist Markus Fohn neben seinem Job als Bauingenieur beim Lan- desbetrieb Mobilität Gerolstein, gemein- sam mit der seiner Frau, die ebenfalls eine imkerliche Ausbildung besitzt, Herr über 50 Völker, in denen jeweils bis zu 60.000 Bienen leben. 2015 begann er sei- ne imkerliche Tätigkeit, nachdem er eine Grundausbildung zum Imker im Fach- zentrum Bienen und Imkerei in Mayen absolvierte. 2018 machte er eine Ausbil- dung zum Bienensachverständigen und übernahm im März 2019 den Vorsitz des Bienenzuchtvereins in Gerolstein. Bienensachverständige sind als Un- terstützung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte zur Vorbeugung und Be- kämpfung – insbesondere der anzeige- pflichtigen Bienenseuchen - tätig. Sie werden bei der Wertermittlung und Be- gutachtung von Bienenhaltungen heran- gezogen und sind hierbei an Weisungen des Veterinäramtes gebunden. Beson- ders im Kampf gegen die amerikanische Faulbrut sind die Bienensachverstän- digen bei der jährlichen Untersuchung und Bescheinigung auf Seuchenfreiheit gefragt. Landrat Heinz-Peter Thiel bedankte sich auch im Namen des Geschäftsbereichs- leiters Dr. Volker Schneiders sowie des Abteilungsleiters für Veterinärwesen und Landwirtschaft, Eduard Hettich, für die unparteiische und gewissenhafte Auf- gabenerfüllung und das Engagement, durch regelmäßige Fortbildungen ein fundiertes Fachwissen und Sachkunde zu erwerben. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel freut sich natürlich über weitere begeisterte Imker, die bereit sind, eine Weiterbildung zum Bienensachverständigen zu absolvieren, um somit die bisherigen Amtsträger zu entlasten und die anfallenden Aufgaben auf mehrere „Schultern“ zu verteilen. (v.l.n.r) Amtsarzt und Geschäftsbereichsleiter Dr. Volker Schneiders, Abteilungsleiter der Abtei- lung Veterinärwesen und Landwirtschaft, Eduard Hettich, der neu ernannte Bienensachverstän- dige Markus Fohn und Landrat Heinz-Peter Thiel G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Feusdorf (Amtsgericht Prüm): Blatt 753: Flur 1 Nr. 53 – Gebäude- u. Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Auf den Gärten – 910 qm Flur 1 Nr. 54 – Gebäude- u. Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Kirchstraße 6 – 6.110 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachungen zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Kada, Rrustem Geburtsdatum: 04.08.1973 letzte bekannte Anschrift: Butzweiler Straße 6, 54306 Kordel Anzahl der Schreiben: 1 Datum des Schreibens: 27.08.2019 Aktenzeichen: 5-34101-10-2429 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 214 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez.: Harings Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 06.09.2019

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