KW38 2019

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL A.R.T. vor Ort Beratungstermine im Landkreis noch bis zum 02. Oktober 2019 Ab Januar 2020 wird sich in Sachen Abfall im Landkreis Vulkaneifel vieles ändern. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) möchte seinen Kun- dinnen und Kunden die Wahlmöglichkei- ten des neuen Systems in persönlichen Beratungsgesprächen erklären. Dazu sind im Landkreis insgesamt 19 Termine vorgesehen, an denen die A.R.T. Mitar- beiter in den Bürgerbüros, Verbandsge- meindeverwaltungen und auf Wochen- märkten für alle Fragen rund um den Chip an der Tonne und die Einführung der Biotüte zur Verfügung stehen.Bereits vergangene Woche fanden die ersten Beratungstermine statt und viele Kun- den nutzten die Möglichkeit um offene Fragen zu klären und sich zu informieren. Noch bis zum 02. Oktober 2019 sind im gesamten Landkreis weitere 12 Termine geplant. Eine vorherige Terminabspra- che ist nicht nötig. Alle Termine werden wöchentlich auf der Webseite www.art-trier.de sowie in den Kreisnachrichten des Landkreises Vulkaneifel veröffentlicht. Zusätzlich zu den Beratungsgesprächen bietet der A.R.T. eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, sich über die Neuerun- gen zu informieren. In diesen Tagen er- halten alle Kundinnen und Kunden ein individuelles Anschreiben, in dem die künftige Gebührenstruktur erklärt wird. Auch auf der A.R.T. Website gibt es die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Erklärvi- deos, dem Biotüten-Forum und der Info- Seite www.art-trier.de/wirhabendiewahl zu informieren. Gerne beraten die Mitarbeiter auf telefonisch unter 0651/94911212. 23.09 Daun Verbandsgemeindeverwaltung 09:30 - 11:30 Uhr Walsdorf Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) 13:00 - 15:00 Uhr 24.09 Jünkerath Rathaus/Bürgerbüro 10:00 - 12:00 Uhr Hillesheim Rathaus/Bürgerbüro 14:00 - 16:00 Uhr 25.09 Daun Wochenmarkt FORUM Daun 09:00 - 11:00 Uhr Kelberg Verbandsgemeindeverwaltung 14:00 - 16:00 Uhr 26.09 Gerolstein Rathaus/Bürgerbüro 10:00 - 12:00 Uhr Kelberg Verbandsgemeindeverwaltung 14:00 - 16:00 Uhr Weitere Termine in der nächsten Ausgabe Wir beraten und informieren Sie gerne! Bis zum 2. Oktober sind wir im Landkreis vor Ort. Orte und Termine: www.art-trier.de vor Ort Beratungstermine - persönlich, individuell, in Ihrer Nähe Öffentliche Bekanntmachungen zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: ORLEMANN, Jasmin Geburtsdatum: 29.04.1996 Geburtsort: Strotzbüsch letzte bekannte Anschrift: 54552 Strotzbüsch, Hontheimer Str. 17 Datum des Schreibens: 11.09.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-ZY 266 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez.: Jung Betroffener: LEW, Pawel Rafal Geburtsdatum: 23.01.1989 Geburtsort: Rzeszow/ Polen letzte bekannte Anschrift: 54584 Jünkerath, Feusdorfer Straße 4 Datum des Schreibens: 25.04.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-HQ 496 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez.: Jung Betroffener: Muhammad Nadeem Sharif Geburtsdatum: 07.07.1982 Geburtsort: Burewala/Pakistan letzte bekannte Anschrift: Ahornweg 5, 54570 Deudesfeld Datum des Schreibens: 13.09.2019 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 017 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez.: Schmitt Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 13.09.2019

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