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Seite 14 LANDKREIS VULKANEIFEL 3.000 l – 5.000 l Abfallbehälter = 86,63 € (6) Gebühren für die Serviceleistung „Transport von Abfallbehältern (Hol- und Bringdienst)“ Für die Serviceleistung „Transportieren von Abfallbehältern für Abfälle zur Beseitigung“ gemäß § 21 Abfallsatzung werden bei regelmäßiger zweiwöchentlicher Entleerung (26 Entleerungen/Jahr) zusätzlich zu den Jahresgrundgebühren und Leistungsge- bühren folgende Gebühren erhoben: a) 80 l – 240 l Abfallbehälter = 40,04 €/Jahr (bis 15 m Transportweg und bis zu zwei Treppenstufen) b) 770 l – 1.100 l Abfallbehälter = 40,04 €/Jahr (bis 25 m Transportweg, kein Transport über Treppenstufen) Bei Transportwegen über a) bzw. b) hinaus fallen weitere Zuschläge nach Berechnungseinheiten an: Berechnungseinheit = 8,01 € • 80 l – 120 l Abfallbehälter = Je eine Berechnungseinheit für jede weitere angefangene 15 m Transportweg und für jede weiteren angefangenen fünf Stufen • Der 240 l-Abfallbehälter für Abfall zur Beseitigung wird nur bis 15 m und zwei Stufen transportiert. Bei befestigter ebener Weg- strecke kann ein Transport des 240 l-Abfallbehälters für Abfall zur Beseitigung über 15 m hinaus erfolgen; hier werden für jede angefangenen 15 m zwei Berechnungseinheiten berechnet. • Beim Transport von Abfallbehältern für Abfall zur Beseitigung der Größen 770 l und 1.100 l über 25 m hinaus werden für jede angefangenen 15 m fünf Berechnungseinheiten berechnet. Wird die Serviceleistung nur für eine regelmäßige vierwöchentliche Entleerung (13 Leerungen/Jahr) beauftragt, ver- ringern sich die Gebührensätze nach a) und b) auf 20,02 €/Jahr und der Zuschlagsatz je Berechnungseinheit auf 4,00 €. Werden für 770 l – 1.100 l Behälter die Serviceleistungen für mehr als 26 Entleerungen/Jahr im regelmäßigen Abholrhythmus beauftragt, erhöht sich die Gebühr der Absätze 7 bzw. 9 anteilig nach tatsächlicher Entleerungsanzahl im Jahr. (7) Gebühren bei mindestens wöchentlicher Entleerung von Abfallbehältern für Abfälle zur Beseitigung im Sinne von § 5 Absatz 1a) Abfallsatzung (770 l – 5.000 l) Abfallbehälter Volumen Einmalige Entleerung / Woche (52 x/Jahr) Zweimalige Entleerung / Woche(104 x/Jahr) Dreimalige Entleerung/ Woche (156 x/Jahr) 770 l 1.908,23 € 3.992,91 € 6.077,59 € 1.100 l 2.747,96 € 5.692,72 € 8.637,48 € 3.000 l 7.614,21 € 15.507,29 € 23.400,37 € 5.000 l 11.589,02 € 23.388,33 € 35.187,65 € Die Jahresgebühr umfasst neben den Gebühren nach § 8 Absätze 1 b) und 2 b) die Kosten für zusätzlichen logistischen Aufwand. (8) Gebühren für Sonderabfuhren (einmalige zusätzliche Leerung) Für zusätzliche Entleerungen von Abfallbehältern für Abfälle zur Beseitigung im Sinne von § 5 Absatz 1 a) Abfallsatzung (770 l – 5.000 l) außerhalb des regelmäßigen Abfuhrrhythmus i.S.v. § 14 Absatz 2 Abfallsatzung werden folgende Gebühren erhoben: 770 l Abfallbehälter = 41,24 € 1100 l Abfallbehälter = 54,92 € 3000 l Abfallbehälter = 133,61 € 5000 l Abfallbehälter = 199,74 € (9) Gebühren für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen mit 770 l bis 5.000 l Abfallbehälter im Umleersystem Die nachfolgende Gebühr umfasst: • Die Bereitstellung der festen Abfallbehälter und Vorhaltung der gesamten Abfallentsorgungseinrichtung, • die 13-malige Entleerung der Behälter für Restabfall, die Verwertung oder Beseitigung und den Transport der Abfälle. Abfallbehälter Volumen Grundgebühr für Abfallbehälter Gestellung und 13 Entleerungen pro Jahr Leistungsgebühr je Zusatzentleerung (bis max. 39 Zusatzentleerungen) für den ersten Abfallbe- hälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfall- behälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfall- behälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbe- hälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle 770 l 272,96 € 232,90 € 31,24 € 28,16 € 1.100 l 424,73 € 354,91 € 44,92 € 39,55 € 3.000 l 1.332,74 € 1.091,69 € 123,61 € 105,07 € 5.000 l 2.009,44 € 1.674,91 € 189,74 € 164,01 € (10) Gebühren für mobile Behälterpressen, Abroll- und Absetzcontainer Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach Aufwand. Dabei werden folgende Gebühren zu Grunde gelegt: 1. Transport- und Umschlaggebühr, jeweils für Anlieferung, Umsetzung, Abholung oder Leerungsfahrt zum Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf: 5 bis 36 m³ 80,68 €/h 2. Bereitstellungsgebühr bei Bereitstellung durch den A.R.T. (auf Anfrage): Für die Bereitstellungsgebühr werden die tatsächlichen Kosten für Anschaffung, Abschreibung sowie für Wartung und Instandhal- tung zuzüglich einem Verwaltungs- und Gemeinkostenzuschlag berücksichtigt. 3. Entsorgungsgebühr für Restabfall: Die Festsetzung dieser Gebühr erfolgt im Rahmen der Regelung des § 7 Absatz 1. Bei Ausfall des Systems für die Abfallbehälter- Verwiegung wird das durchschnittliche Gewicht der zuletzt erfolgten drei Entleerungen als Berechnungsgrundlage genommen. (11) Gebühren bei Gestellung von Abfallbehältern für den gelegentlichen Gebrauch (z. B. Messen, Veranstaltungen) Bei der Gestellung von Abfallbehältern der Größen ab 770 l für Abfall zur Beseitigung für den gelegentlichen Gebrauch wird
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