KW39

Seite 15 LANDKREIS VULKANEIFEL folgende Gebühr erhoben: Pauschale (Gestellung, einmalige Entleerung und Abholung) je Sonderentleerung 770 l 67,41 € 41,24 € 1.100 l 78,81 € 54,92 € 3.000 l 195,47 € 133,61 € 5.000 l 250,58 € 199,74 € Mobile Behälterpressen, Abroll- und Absetzbehälter 10 bis 36 m³ Gebühr entsprechend der Regelung des § 8 Absatz 10 (12) Für die Entsorgung rechtswidrig abgelagerter Abfälle oder für Abfälle, deren Entsorgung eine Sonderbehandlung erfordert, werden Gebühren nach Maßgabe der §§ 7 und 9 zuzüglich der weiteren Kosten entsprechend dem tatsächlichen Aufwand erhoben. (13) Veränderungen der für die Veranlagung maßgebenden Bemessungsgrundlagen werden jeweils mit dem Beginn des auf die Änderung folgenden Monats durch Nacherhebung oder Erstattung berücksichtigt. (14) Werden im Rahmen der Regelabfuhr nach § 23 Absatz 1 der Abfallsatzung mehr als dreizehn Abholungen von Grünabfall beauftragt, beträgt die Gebühr 10,70 € je zusätzlicher Abholung. Im Übrigen gilt § 6 Abs. 3 k). (15) Werden im Rahmen der Regelabfuhr nach § 15 Absatz 1 der Abfallsatzung mehr als vier Abholungen von Sperrabfall oder eine Abholung auf individuelle Terminierung nach § 22 Absatz 1 beauftragt, beträgt die Gebühr 41,67 € je Abholung. Im Übrigen gilt § 6 Abs. 3 k). (16) Für die Abholung von Elektro(nik)geräten auf individuelle Terminierung nach § 23 Absatz 4 der Abfallsatzung beträgt die Ge- bühr 20,12 € je Abholung. Im Übrigen gilt § 6 Abs. 3 k). § 9 Gebühren bei der Anlieferung von Abfällen zur Ablagerung zum Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf Abfälle zur Ablagerung auf Deponien Nr. 1 Böden und Sande oder andere mineralische Stoffe mit ähnlichen deponietechnischen Eigenschaften Nicht gefährliche Abfälle 27,26 €/Mg 49,07 €/lose m³* Gefährliche Abfälle 49,07 €/Mg 88,33 €/lose m³* Nr. 2 Bauschutt oder andere Stoffe mit ähnlichen deponietechnischen Eigenschaften Nicht gefährliche Abfälle 29,94 €/Mg 47,90 €/lose m³* Gefährliche Abfälle 53,89 €/Mg 86,22 €/lose m³* Nr. 3 Asbesthaltige Abfälle und Abfälle mit künstlichen Mineralfasern Asbesthaltige Abfälle 157,70 €/Mg 236,55 €/lose m³* Dämmmaterialien, die gefährliche Stoffe enthalten (künstliche Mineralfasern und/oder Asbest) 487,73 €/Mg 24,39 €/lose m³* Nr. 4 Unbelasteter Erdaushub Ohne chemische Verunreinigung, nachgewiesen mittels Analyse Anlieferungen EVZ Mertesdorf 2,56 €/Mg 4,60 €/m³* Ohne Analyse: Anlieferungen EVZ Mertesdorf, 5,11 €/Mg Kleinmengen aus privater Herkunft. 9,20 €/m³* Ausgeschlossene Anlieferungen: Aus Straßenbankett sowie Verdachtsfälle 20 €/Mg Für die Bestimmung der Abfallart als Berechnungsgrundlage ist der Teil der Abfallart der Gesamtanlieferung maßgebend, der die bezüglich der Kosten am höchsten bewertete Abfallart darstellt. *Kann eine Verwiegung nicht erfolgen, z. B. wegen Ausfalls der Waage, erfolgt die Berechnung nach tatsächlichem Abfallvolumen, aufgerundet auf volle m³. Dritter Abschnitt Sonderregelungen Landkreis Bernkastel-Wittlich § 10 Gebührensätze Die Gebührensätze werden wie folgt festgesetzt. (1) Jahresgrundgebühren a) Die Jahresgrundgebühr umfasst: • die Bereitstellung der festen Abfallbehälter und die Vorhaltung der gesamten Abfallentsorgungseinrichtung, • die 13-malige Entleerung der Behälter für Restabfall, die Verwertung oder Beseitigung und den Transport der Abfälle, • die 4-malige Abholung und Verwertung oder Beseitigung sperriger Abfälle gemäß § 15 der Abfallsatzung, • die Problemabfallentsorgung gemäß § 16 der Abfallsatzung, • die Abgabe von Grüngut an einer Grüngutannahmestelle gemäß § 17 der Abfallsatzung und die Verwertung dieser Abfälle, • die vierwöchentliche Entleerung der Behälter für Papier, Pappe und Karton (PPK), die Verwertung und den Transport der Abfälle gemäß § 14 Absatz 2 der Abfallsatzung,

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