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Seite 17 LANDKREIS VULKANEIFEL Die Jahresgebühr umfasst neben den Gebühren nach § 10 Absätze 1 b) und 2 b) die Kosten für zusätzlichen logistischen Aufwand. (7)Gebühren für Sonderabfuhren (einmalige zusätzliche Entleerung) Für zusätzliche Entleerungen von Abfallbehältern für Abfälle zur Beseitigung im Sinne von § 5 Absatz 1 a) Abfallsatzung (770 l – 5.000 l) außerhalb des regelmäßigen Abfuhrrhythmus i.S.v. § 14 Absatz 2 Abfallsatzung werden folgende Gebühren erhoben: 770 l Abfallbehälter = 41,03 € 1.100 l Abfallbehälter = 49,87 € 3.000 l Abfallbehälter = 117,16 € 5.000 l Abfallbehälter = 170,68 € (8) Gebühren für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen mit 770 l bis 5.000 l Abfallbehälter im Umleersystem Die nachfolgende Gebühr umfasst: • die Bereitstellung der festen Abfallbehälter und Vorhaltung der gesamten Abfallentsorgungseinrichtung, • die 13-malige Entleerung der Behälter für Restabfall, die Verwertung oder Beseitigung und den Tansport der Abfälle. Abfallbehälter Volumen Grundgebühr für Abfallbehälter Gestellung und 13 Entleerungen pro Jahr Leistungsgebühr je Zusatzentleerung (bis max. 39 Zusatzentleerungen) für den ersten Abfallbe- hälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfall- behälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfall- behälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbe- hälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle 770 l 513,25 € 474,32 € 31,03 € 28,03 € 1.100 l 706,42 € 662,86 € 39,87 € 36,52 € 3.000 l 2.066,31 € 1.910,81 € 107,16 € 95,19 € 5.000 l 3.210,59 € 3.027,19 € 160,68 € 146,57 € (10) Gebühren bei Gestellung von Abfallbehältern für den gelegentlichen Gebrauch (z. B. Veranstaltungen) Bei der Gestellung von Abfallbehältern der Größen ab 770 l für Abfall zur Beseitigung für den gelegentlichen Gebrauch wird fol- gende Gebühr erhoben: Pauschale (Gestellung, einmalige Entleerung und Abholung) je Sonderentleerung 770 l 70,40 € 41,03 € 1.100 l 77,77 € 49,87 € 3.000 l 166,77 € 117,16 € 5.000 l 211,37 € 170,68 € Mobile Behälterpressen, Abroll- und Absetzbehälter 10 bis 36 m³ Gebühr entsprechend der Regelung des § 10 Absatz 9 (11)Für die Entsorgung rechtswidrig abgelagerter Abfälle oder für Abfälle, deren Entsorgung eine Sonderbehandlung erfordert, werden Gebühren nach Maßgabe der §§ 7, 9 und 11 zuzüglich der weiteren Kosten entsprechend dem tatsächlichen Aufwand erhoben. (12)Veränderungen der für die Veranlagung maßgebenden Bemessungsgrundlagen werden jeweils mit dem Beginn des auf die Änderung folgenden Monats durch Nacherhebung oder Erstattung berücksichtigt. § 11 Gebühren bei der Anlieferung zu den Abfallentsorgungsanlagen (1) Für Abfälle im Bringsystem, die der A.R.T. einer Verwertung zuführt: Erdaushublager im Landkreis 1.1 Unbelasteter Erdaushub ohne chemische Verunreinigung ohne Analyse 5,11 €/Mg 9,20 €/m³* 1.2 Unbelasteter Erdaushub ohne chemische Verunreinigung, nachgewiesen mittels Analyse 2,56 €/Mg 4,60 €/m³* Soweit aufgrund der Größe, Form oder Schadstoffkontamination Mehrkosten entstehen, werden Zuschläge in Höhe des Mehraufwandes berechnet. (2) Für mineralische Reststoffe im Bringsystem, die im Entsorgungs- und Verwertungszentrum in Sehlem beseitigt bzw. deponie- bautechnisch verwertet werden: 2.1.1 Unbelasteter Erdaushub ohne chemische Verunreinigung ohne Analyse 5,11 €/Mg 9,20 €/m³* 2.1.2 Unbelasteter Erdaushub ohne chemische Verunreinigung mit Analyse 2,56 €/Mg 4,60 €/m³* 2.2 Böden und Sande oder andere mineralische Stoffe mit ähnlichen deponietechnischen Eigenschaften 2.2.1 Nicht gefährliche Abfälle 25,21 €/Mg 45,38 €/lose m³* 2.2.2 Gefährliche Abfälle 45,38 €/Mg 81,68 €/lose m³* 2.3 Bauschutt oder andere Stoffe mit ähnlichen deponietechnischen Eigenschaften 2.3.1 Nicht gefährliche Abfälle 27,66 €/Mg 44,25 €/lose m³* 2.3.2 Gefährliche Abfälle 49,79 €/Mg

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