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Seite 19 LANDKREIS VULKANEIFEL der Behälternutzer oder Dritter, mit Ausnahme des beauftragten Entsorgungsunternehmens, verursacht worden ist: 80 l Abfallbehälter = 46,72 € 120 l Abfallbehälter = 43,91 € 240 l Abfallbehälter = 50,52 € 770 l Abfallbehälter = 145,36 € 1.100 l Abfallbehälter = 225,09 € 3.000 l Abfallbehälter = 1.024,83 € 5.000 l Abfallbehälter = 1.289,01 € Diese Gebühr ist ebenfalls zu zahlen, wenn der Behälter nach Wegfall der Anschlusspflicht oder im Falle der Änderung der Größe des genutzten Abfallbehälters nicht an den A.R.T. zurückgegeben wird. b) Die Gebühr für die zusätzliche Aufstellung, Rücknahme oder den Austausch eines Abfallbehälters beträgt je Abfallbehälter (Abfall zur Beseitigung, PPK): 80 l – 240 l Abfallbehälter = 26,42 € 770 l – 1.100 l Abfallbehälter = 26,42 € 3.000 l – 5.000 l Abfallbehälter = 69,26 € (6) Gebühren bei wöchentlicher Entleerung von Abfallbehältern für Abfälle zur Beseitigung im Sinne von § 5 Absatz 1 a) Abfallsat- zung (770 l – 5.000 l): Bei wöchentlicher Entleerung wird eine Jahresgebühr wie folgt erhoben: 770 l Abfallbehälter = 2.446,25 € 1.100 l Abfallbehälter = 2.961,73 € 3.000 l Abfallbehälter = 6.331,22 € 5.000 l Abfallbehälter = 9.424,46 € Die Jahresgebühr umfasst neben den Gebühren nach § 12 Absätze 1 b) und 2 b) die Kosten für zusätzlichen logistischen Aufwand. (7) Gebühren für Sonderabfuhren (einmalige zusätzliche Leerung) Für zusätzliche Entleerungen von Abfallbehältern für Abfälle zur Beseitigung im Sinne von § 5 Absatz 1 a) Abfallsatzung (770 l – 5.000 l) außerhalb des regelmäßigen Abfuhrrhythmus i.S.v. § 14 Absatz 2 Abfallsatzung werden folgende Gebühren erhoben: 770 l Abfallbehälter = 48,96 € 1.100 l Abfallbehälter = 57,41 € 3.000 l Abfallbehälter = 111,70 € 5.000 l Abfallbehälter = 162,82 € (8) Gebühren für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen mit 770 l bis 5.000 l Abfallbehälter im Umleersystem Die nachfolgende Gebühr umfasst: • die Bereitstellung der festen Abfallbehälter und Vorhaltung der gesamten Abfallentsorgungseinrichtung, • die 13-malige Entleerung der Behälter für Restabfall, die Verwertung oder Beseitigung und den Transport der Abfälle. Abfallbehälter Volumen Grundgebühr für Abfallbehälter Gestellung und 13 Entleerungen pro Jahr Leistungsgebühr je Zusatzentleerung (bis max. 39 Zusatzentleerungen) für den ersten Abfallbe- hälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfall- behälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfall- behälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbe- hälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle 770 l 462,32 € 382,14 € 38,96 € 32,79 € 1.100 l 584,29 € 501,55 € 47,41 € 41,04 € 3.000 l 1.394,99 € 1.267,88 € 101,70 € 91,92 € 5.000 l 2.107,93€ 1.965,41 € 152,82 € 141,85 € (9) Gebühren für mobile Behälterpressen, Abroll- und Absetzcontainer Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach Aufwand. Dabei werden folgende Gebühren zu Grunde gelegt: 1. Transport- und Umschlaggebühr für Behälterpresse oder Abfallbehälter, jeweils für Anlieferung, Umsetzung, Abholung oder Leerungsfahrt zum Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf: 5 bis 36 m³ Behälterpresse: 80,68 €/h 2. Bereitstellungsgebühr bei Bereitstellung durch den A.R.T. (auf Anfrage): Für die Bereitstellungsgebühr werden die tatsächlichen Kosten für Anschaffung, Abschreibung sowie für Wartung und In- standhaltung zuzüglich einem Verwaltungs- und Gemeinkostenzuschlag berücksichtigt. 3. Entsorgungsgebühr für Restabfall: Die Festsetzung dieser Gebühr für Behälterpressen und für Abfallbehälter erfolgt im Rahmen der Regelung des § 7 Absatz 1. Bei Ausfall des Systems für die Abfallbehälter-Verwiegung wird das durchschnittliche Gewicht der zuletzt erfolgten drei Entlee- rungen als Berechnungsgrundlage genommen. (10) Gebühren bei Gestellung für den gelegentlichen Gebrauch (z. B. Veranstaltungen) Bei der Gestellung von Abfallbehältern der Größen ab 770 l für Abfall zur Beseitigung für den gelegentlichen Gebrauch wird fol- gende Gebühr erhoben: Pauschale (Gestellung, einmalige Entleerung und Abholung) je Sonderentleerung 770 l 64,72 € 48,96 €
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