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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL A.R.T. beschließt neue Gebühren Infomaterial und Beratungsgespräche ab sofort Anlässlich der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Re- gion Trier (A.R.T.) wurde die bereits seit längerem diskutierte Abfall- und Gebüh- rensatzung beschlossen. Die Änderun- gen treten ab dem 01.01.2020 in Kraft. In den kommenden Wochen plant der A.R.T. eine Vielzahl an Informationsmaßnah- men, um seine Kundinnen und Kunden über die anstehenden Änderungen zu informieren und bei der Entscheidungs- findung zu unterstützen. Die Kosten der Müllabfuhr Ob Briefporto, Busticket oder Stromrech- nung – jeder sieht sich täglich mit stei- genden Kosten konfrontiert. So auch der A.R.T. „Die Kosten der Verwertung von Restabfall sind in den letzten Jahren um 125 % gestiegen.“ bestätigt die A.R.T.- Sprecherin Kirsten Kielholtz. Dennoch sind die Gebühren in der Stadt Trier und dem Landkreis-Trier Saarburg seit dem 01. Januar 2006 – also seit mehr als 13 Jahren nicht erhöht worden. „Bisher konn- ten wir die Kostensteigerungen durch Ef- fizienzsteigerungen, Einsparungen sowie den Verzehr von bestehenden Rückla- gen auffangen. Diese Möglichkeiten sind nun ausgeschöpft.“ erklärt Kielholtz. Auch der im Rahmen der Verbandsver- sammlung vorgestellte Jahresabschluss 2018 spricht eine deutliche Sprache. Er weist einen Verlust von 5 Millionen Euro für den Zweckverband aus. Um den Kostensteigerungen entgegen- zuwirken und künftig nach Möglichkeit wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat die Verbandsversammlung des A.R.T. bereits am 07.12.2017 beschlossen, in der Restabfallsammlung neue Wege zu gehen. „Durch die Reduzierung der Res- tabfallmengen können wir erheblich Kos- ten einsparen. Dies wiederum schlägt sich in den Gebühren für unsere Kunden nieder.“ so Kielholtz. Gebühren 2020 Die neue Jahresgrundgebühr beinhaltet 13 Leerungen, also halb so viele wie bis- her. Dass die Kosten sich deshalb nicht halbieren erklärt sich, wenn man sich die darin enthaltenen Leistungen und Auf- gaben des A.R.T. genauer ansieht. „Die Abfuhr von Restabfall ist zwar ein gro- ßer Baustein in der Grundgebühr, aber sicherlich nicht der einzige.“ erklärt Kiel- holtz. „Darin stecken auch die Abfuhr von Altpapier und Sperrabfall, die Verwertung der Restabfälle in der mechanisch-biolo- gischen Trocknungsanlage, die Kosten für den Betrieb von Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen, die äußerst kost- spielige Sanierung von Deponien und Alt- lasten, ein vielseitiges Angebot an Abruf- leistungen sowie die Verwaltung inkl. der Kommunikation mit den Kunden – um nur einige der wesentlichen Kostenpunkte zu nennen.“ Die Bereitstellung all dieser Leistungen ist mit Fixkosten verbunden – unabhän- gig davon, in welcher Intensität diese in Anspruch genommen werden. Mit den über die Grundgebühr gesicherten Ein- nahmen müssen auch die Grundkosten des Sammelsystems finanziert werden. Die Gesamteinnahmen des A.R.T. be- dürfen künftig einer Anpassung, um die laufenden Kosten zu decken. Ob deshalb die Kosten für den eigenen Haushalt steigen, kann jeder künftig durch Abfall- vermeidung und Ressourcenschonung selbst beeinflussen. „Selbstverständlich sind wir als öffentlich-rechtlicher Entsor- ger unverändert bestrebt, unsere Leis- tungen möglichst günstig anzubieten. Wir nutzen modernste Technik um den Anteil der Abfälle, die verwertet werden können, möglichst hoch zu halten. So können Wertstoffe gerettet und Kosten für die Entsorgung eingespart werden.“ versi- chert Kielholtz „Da wir als Zweckverband keinerlei Gewinnabsicht verfolgen dürfen, sondern im Sinne der Bürger lediglich kostendeckend arbeiten, ist eine entspre- chende Kalkulation auch die Basis der künftigen Abfallgebühren. Der A.R.T. informiert Die alles entscheidende Frage für viele Menschen ist jedoch: Wie hoch sind die Gebühren ab dem kommenden Jahr? Nach dem endgültigen Beschluss der Abfall- und Gebührensatzung am 17.09.2019 startet ab sofort die Infor- mationskampagne des A.R.T. In fast al- len Landkreisen sowie in der Stadt Trier erhalten die Kunden ein individuelles Anschreiben mit den persönlichen Ge- bühren ab Januar 2020. Darin wird das System nochmals erläutert und Wahl- möglichkeiten aufgezeigt. Dem Schrei- ben liegt ein Gebührenrechner in Form einer Wählscheibe bei. Er ermöglicht ganz bequem die Ermittlung alternativer Gebühren bei unterschiedlichen Behäl- tergrößen und Leerungsintervallen. Da das System im Landkreis Bernkastel- Wittlich bereits seit 2001 besteht, werden dort keine Infoschreiben versendet. Der Gebührenrechner auf www.art-trier.de/ gebuehren und in der A.R.T. Service App bietet aber auch für diesen Landkreis die Möglichkeit die Gebühren ab 2020 zu kalkulieren. Im Landkreis Vulkaneifel wurden die Sch- reiben bereits zugestellt. Die Kunden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm wer- den in der Zeit vom 20.09. bis 27.09. Post erhalten. Bis Ende Oktober werden dann auch in der Stadt Trier und dem Land- kreis Trier-Saarburg die Infobriefe mit Gebührenrechner zugestellt. Auch auf der Webseite www.art-trier.de/ wirhabendiewahl gibt es eine Vielzahl an Informationen, Fragen auf die häufigsten Antworten und eine digitale Version des Gebührenrechners. Wer gerne persönlich beraten werden möchte, kann sich ohne Terminvereinba- rung bei den „A.R.T. vor Ort“ Terminen in- formieren. Zurzeit laufen die Beratungs- gespräche in der Vulkaneifel, gefolgt von Bitburg-Prüm sowie Bernkastel-Witt- lich. Ab Ende Oktober finden dann die
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