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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Beratungstermine in der Stadt Trier und dem Landkreis-Trier Saarburg statt. Orte, Termine und Uhrzeiten werden rechtzei- tig in den Kreisnachrichten bzw. in der Rathauszeitung veröffentlicht. Da die Entscheidung über die Größe des Behälters und die Leerungshäufigkeit vom Eigentümer bzw. der Hausverwal- tung getroffen wird, empfiehlt der A.R.T. allen Mietern, sich mit ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen und gemeinsam eine Lösung für das kommende Jahr zu finden. Die A.R.T. Service App Um künftig noch flexibler erreichbar zu sein und den Kunden einen besseren Service bieten zu können, bietet der A.R.T. ab sofort eine Vielzahl an Leistun- gen in einer App an. Von der Abfuhrerinnerung per Push- Nachricht über die Buchung von Sperrab- fall auf Abruf bis zum Gebührenrechner für das Identsystem bietet die App viele Möglichkeiten. Die App ist sowohl für Android als auch für iPhone verfügbar und kann bequem im App Store heruntergeladen werden. „Wir sind überzeugt, unseren Kunden da- mit noch mehr Komfort und Service bie- ten zu können.“ versichert Kirsten Kiel- holtz, Pressesprecherin des A.R.T. Neben der Buchung von Abrufleistungen und der Nutzung des Gebührenrechners hilft die App ganz praktisch bei der tägli- chen Abfallentsorgung. Über eine Karte kann der Nutzer den nächstgelegenen Standort eines Biogutcontainers, der nächsten Ausgabestelle für Gelbe Säcke oder aber seine nächste Grüngutsam- melstelle, einen Altglascontainer oder den nächsten A.R.T. Standort finden und sich per Navigation den kürzesten Weg anzeigen lassen. So wird die richtige Ab- fallentsorgung künftig noch komfortabler. Weitere Informationen zum Identsystem und den zukünftigen Gebühren gibt es auf www.art-trier.de/wirhabendiewahl oder telefonisch unter 0651/94911212. Sperrabfalleinsammlung Ab Januar 2020 sind die Rahmenbedin- gungen für die Einsammlung von Sperr- abfall im gesamten Verbandsgebiet des A.R.T. gleich. Ab dann darf in den Landkreisen Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und in der Stadt Trier Sperrabfall nur dann zur Abholung bereitgestellt werden, wenn der Termin vorher am Service-Te- lefon gebucht wurde. Viele kennen das System seit Jahren, anderen steht die flexible Abholung ab Januar erstmalig zur Verfügung. Sperrabfalleinsammlung auf Abruf Im Verbandsgebiet des A.R.T. haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihren Sperrabfall (in haushaltsüblichen Mengen bis maximal 5 m³) bei Bedarf pro Grundstück bis zu vier Mal im Jahr ab- holen zu lassen. Diese Leistung ist in der Jahresgrundgebühr enthalten, wodurch bei der Buchung keine weiteren Kosten anfallen. Die Buchung eines Abholtermins ist te- lefonisch am Service-Telefon des A.R.T. (0651/9491414) möglich oder in der A.R.T. Service App oder über ein Formular auf www.art-trier.de . Der A.R.T. empfiehlt eine frühzeitige Bu- chung, da Termine kurz vor der Abholung ausgebucht sein können. Ein Anspruch auf den nächsten oder einen bestimmten Termin besteht nicht. Nach Vereinbarung eines Termins muss der Sperrabfall am Abfuhrtag ab 06.00 Uhr morgens bzw. frühestens am Vor- abend ab 18.00 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt wer-den. Mehr als 5m³ pro Anmeldung dürfen nicht be- reitgestellt werden, sonst wird der Sperr- abfall nicht geladen. Abfälle die ohne Anmeldung bereitge- stellt werden oder nicht zum Sperrabfall gehören, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Findet das zuständige Ordnungs- amt oder der A.R.T. als Vollzugsbehörde Hinweise auf den Verursacher, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingelei- tet. Die Kosten der fachgerechten Entsor- gung sowie ein Bußgeld gehen zu Lasten des Verursachers. Bei Unklarheiten und Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ser- vice-Telefons gerne zur Verfügung (0651/ 9491414, info@art-trier.de ). Extra: Sperrabfall Als Sperrabfall gelten sperrige Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaf- fenheit auch nach der Zerkleinerung nicht in den zugelassenen Abfallbehäl- tern entsorgt werden können oder das Entleeren erschweren. Der Grundsatz zur Abgrenzung von Bauabfällen lautet „was beim Umzug mitgenommen werden könnte, zählt zum Sperrabfall“. Von der Sperrabfallabfuhr durch den A.R.T. ausgenommen sind Abfälle, die aufgrund ihrer Größe (Höchstbreite 1,50 m) oder ihres Gewichts (Höchstgewicht 50 kg) nicht verladen werden können, Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Bau- abfälle jeglicher Art sowie gewerblich ge- nutzte Geräte wie z.B. Kühltheken. Auch Elektro(nik)geräte gehören nicht zum Sperrabfall.

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