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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Informationsabend für Existenzgründer am 22. Oktober 2019 in Daun „Wie mache ich mich selbstständig? In 7 Schritten zum Erfolg“ Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH möchte in einer gemein- samen Veranstaltung mit der Industrie- und Handelskammer Trier interessierten Existenzgründern die Möglichkeit geben, sich umfangreich über die Chancen und Risiken einer Gründung zu informieren. In dieser Veranstaltung werden die we- sentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit erläutert – von der Ent- wicklung eines Businessplans bis zu den einzelnen Punkten in der Umsetzung. Dazu gehören u.a. die Klärung der recht- lichen Voraussetzungen, Beachtung steuerrechtlicher Aspekte, der Check be- trieblicher und persönlicher Versicherun- gen sowie die Beschäftigung von Mitar- beitern. Der Informationsabend findet am Dienstag, 22.10.2019, 17.30 Uhr, Sit- zungssaal 15c in der Kreisverwaltung in Daun statt. Die Teilnehmergebühren betragen 20 Euro inkl. Unterlagen, die an die IHK Trier zu entrichten sind. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH unter der Telefonnum- mer: 06592/933-200 oder per E-Mail an: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de . G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Rockeskyll (Amtsgericht Daun): Blatt 776: Flur 7 Nr. 6 – Landwirtschaftsfläche, Am alten Ofen – 9.057 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: Takacs, Frantisek Geburtsdatum: 18.05.1980 in Vyskov / Tschechische Republik letzte bekannte Anschrift: Tucapy 49, CZ-68301 Rousinov u. Vyskova/Tschechische Republik Anzahl der Schreiben: 4 Datum der Schreiben: 05.03.2019 und 20.05.2019 Aktenzeichen: 5-34101-10-2681 Die Schriftstücke können von demBetroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213). Die Dokumente werden öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Eswirddarauf hingewiesen, dass dieDokumenteals zugestellt gelten, wenn seit demTagder Bekanntmachungder Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, den 09.10.2019 i. A. gez.: Edwin Schmitz - Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Peter Veszpremi Geburtsdatum: 14.10.1976 Geburtsort: Celldömölk letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 34, 50321 Brühl Datum des Schreibens: 16.01.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-KL777 BU/VA Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung: Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Krebsbach Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 11.10.2019

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