KW47 2019
Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL Die Schulgemeinschaft des Hubertus-Rader-Förderzentrums Gerolstein trauert um ihren Mitschüler Marcel der am 28.10.2019 infolge eines Verkehrsunfalls verstorben ist. Wir denken an seine Familie, Freunde und alle, die ihm nahe standen. Wir sind sehr betroffen und traurig. Wir vermissen Dich. Du fehlst. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 12. August 2019, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allge- mein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: KOLZWART, Victor Geburtsdatum: 05.01.1985 Geburtsort: Kenzepol letzte bekannte Anschrift: Altburg, Schalkenmehren Datum des Schreibens: 16.08.2019 Aktenzeichen: 4-31200-11-4415 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 106 (JobCenter) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Berenz Betroffener: MAHMUTAJ, Edita Geburtsdatum: 22.04.1994 Geburtsort: Subotica/ Serbien letzte bekannte Anschrift: 54568 Gerolstein, Bahnhofstraße 1 Datum des Schreibens: 08.10.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-FE 16 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Jung Betroffener: PAVKO, Tibor Geburtsdatum: 15.10.1974 Geburtsort: Bercel/ Ungarn letzte bekannte Anschrift: 54595 Prüm, Stitfsgasse 2 Datum des Schreibens: 14.11.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-ND 74 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Jung Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach derenAblauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 15.11.2019 G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Oos (Amtsgericht Daun): Blatt 345: Flur 4 Nr. 24 – Gebäude- und Freifläche, Ooser Straße 34 – 7.207 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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