KW48 2019

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 12. August 2019, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allge- mein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Sr. 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: LEITENBERGER, Lothar Johann Geburtsdatum: 24.09.1937 Geburtsort: Bijeljina/ Bosnien und Herzegowina letzte bekannte Anschrift: 54578 Berndorf, Bergstr. 1 Datum des Schreibens: 19.11.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QA 142 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Jung Betroffener: KAPA, Emilia Anna Geburtsdatum: 20.05.1994 Geburtsort: Radomsko letzte bekannte Anschrift: 54574 Birresborn, Kalkweg 9 Datum des Schreibens: 11.11.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-G 39 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Zimmer: 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Jung Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach derenAblauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 22.11.2019 „Schnupper“-Tag am TMG Für Viertklässler, die das Thomas-Morus- Gymnasium in Daun besuchen und es gerne einmal kennenlernen möchten, bie- tet das TMG die Möglichkeit, ab Montag, dem 02.12.2019, einen Tag an der Schule zu schnuppern. Der Schultag in der Ganz- tagsschule TMG beginnt um 7.30 Uhr und endet um 15.50 Uhr, freitags um 12.40 Uhr. Die Schnupperkinder begleiten eine fünfte Klasse während ihres Schultages, erleben den Unterricht und die Pausen gemeinsam und gehen gemeinsam mit den anderen Schülern in die Mensa es- sen. Natürlich können die Viertklässler zwischen der Sportklasse oder der Blä- serklasse wählen, je nach Neigung. Die Schulgemeinschaft des TMGs freut sich darauf, den Schnupperkindern einen möglichst guten Einblick in das Schulle- ben an der Ganztagsschule zu bieten und ihnen dabei auch das einmalige Schulge- lände zu zeigen. Voranmeldungen nimmt das Sekretariat gerne unter der Telefon- nummer 06592 / 983500 entgegen G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Weidenbach (Amtsgericht Daun): Blatt 847: Flur 7 Nr. 34 – Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Jagdhaus Decker Waldfläche, 6.889 qm 2. Grundbuch von Üxheim-Ahütte (Amtsgericht Daun): Blatt 1122: Flur 12 Nr. 49 – Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Ahbachstraße 16 – 7.520 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbs- interesse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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