KW50 2019

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Am Montag, 16. Dezember 2019, findet um 14.30 Uhr, im Sitzungssaal 15, der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, eine öffentliche Sitzung des Kreistages mit folgender Tagesordnung statt: 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Landkreises Vulkaneifel 4. Aufgabenübertragung an den leitenden staatlichen Beamten gem. § 56 Abs. 1 Satz 4 LKO 5. Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V. 5.1 Vertragsverlängerung mit dem Verein Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V. 5.2 Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWG: „Prüfung einer möglichen Umstrukturierung des Vereins Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V.“ 6. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2020 6.1 Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWG zur Haushaltssatzung und Haus- haltsplan 2020: „Windelbonus“ 7. Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWG: „Organisation und Durchführung einer Jugend- hilfeplanung für den Landkreis Vulkaneifel“ 8. Integriertes Klimaschutzkonzept sowie Klimaschutzteilkonzept Klimafreundliche Mobilität im Landkreis Vulkaneifel 9. Antrag der SPD/UWG-Kreistagsfraktion: „Mobilität der Zukunft jetzt anpacken: Für einen attraktiven, sozial verträglichen und ökologisch sinnvollen ÖPNV im Landkreis Vulkaneifel“ 10. Antrag der SPD/UWG-Kreistagsfraktion: „Eifelquerbahn“ 11. Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD/UWG, FDP und pol. Gruppierung DIE LINKE: „Wissenschaftliche Begleitung zum Trierer Modell plus“ 12. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 05.12.2019 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: Takacs, Frantisek Geburtsdatum : 18.05.1980 in Geburtsort: Vyskov / Tschechische Republik letzte bekannte Anschrift: Tucapy 49, CZ-68301 Rousinov u. Vyskova/TschechischeRepublik Anzahl der Schreiben: 1 Datum der Schreiben: 07.11.2019 Aktenzeichen: 5-34101-10-2681 Zimmer: 213 gez. : Edwin Schmitz Betroffener: Fritzen, Andreas Geburtsdatum: 24.02.1973 letzte bekannte Anschrift: Am Eisengang 6, 54534 Großlittgen Anzahl der Schreiben: 2 Datum des Schreibens: 07.11.2019 Aktenzeichen: 5-34101-10-1613/3+4 Zimmer: 214 gez. : Heike Harings Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 od. 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, den 03.11.2019 – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – TRICHINENUNTERSUCHUNG DER WILDSCHWEINE: Aus organisatorischen Gründen ergeben sich folgende Änderungen bei den Trichinenuntersuchungen der Wildschweine in den KW 51/2019 bis 01/2020: Mittwoch, 18.12.2019, werden keine Trichinenproben untersucht Donnerstag, 19.12.2019, werden Trichinenproben untersucht, die bis 06:00 Uhr eingegangen sind. Freitag, 27.12.2019, werden Trichinenproben untersucht, die bis 06:00 Uhr eingegangen sind. Donnerstag, 02.01.2020, werden Trichinenproben untersucht, die bis 10:00 Uhr eingegangen sind. Die nächste reguläre Trichinenuntersuchung erfolgt am Montag, 06.01.2020. Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass das Betreten oder Befahren des Schlachthofgeländes nicht gestattet ist. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat im Sinne Wir bitten um Beachtung!

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