KW03 2020

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL 280.000 € für LEADER-Projekte in der LAG Vulkaneifel Der 7. Aufruf zur Einreichung von Projektideen startet jetzt! Unter dem Motto der LAG Vulkaneifel „Wir gestalten gemeinsam die Zukunft“ können bis zum 19.02.2020 Projektideen eingereicht werden. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wollen wir unsere Region weiterentwickeln. Dazu brauchen wir Ihre Ideen, Ihr Know-how, Ihr Engagement für neue Projekte! Projektträger können neben Kommunen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen und Unternehmen sein. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Wir beraten Sie gerne! Alle Interessierten sind aufgerufen, ihre Vorschläge in Form einer Projektskizze bei der LAG Vulkaneifel einzureichen. Die geltenden Projektauswahlkriterien sowie den für die Einreichungsfrist wichtigen Projektsteckbrief finden Sie auf unter www.leader-vulkaneifel.de . Übersicht: Wichtige Eckdaten zum 7. Projektaufruf Fördermittel-Budget: 280.000,00 € (200.000 € EU-Mittel, zusätzlich Landesmittel) Datum des Aufrufes: 08. Januar 2020 Einreichungsfrist für Projektskizzen: 19. Februar 2020 (Ausschlussfrist) Datum der Projektauswahl durch die LAG: 07. April 2020 Inhalt des Aufrufes: Projekte, die zur Umsetzung der gesamten LILE beitragen Stelle für die Einreichung der Anträge und weitere Auskünfte: LAG Vulkaneifel, c/o Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel.: 06592/933- 578, E-Mail: leader@vulkaneifel.de Wichtig: Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung! Ablauf des Auswahlverfahrens: 1. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Einreichung des ausgefüllten Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der LAG-Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 19. Februar 2020). 2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit in der LAG-Geschäftsstelle. 3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung. 4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget. 5. Nach Auswahl des Projektes: Der Projektträger reicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Auswahltermin über die LAG- Geschäftsstelle den vollständigen Förderantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ein (Ausschlussfrist). Eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhaben- bezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Projektauswahl einbezogen werden können! Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Vulkaneifel bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung! Markus Kowall (LAG Vulkaneifel), c/o Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel.: 06592/933-578, E-Mail: leader@vulkaneifel.de Förderung der Dorfentwicklung Positive Bilanz für das Förderjahr 2019 Dorfentwicklung, oder auch Dorferneuerung ist im Landkreis Vulkaneifel seit vielen Jahren ein fest etablierter Baustein einer nachhaltigen Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Das Vorhandensein einer fundierten und anerkannten Konzeptplanung ist die Basisvoraussetzung dafür, dass private wie auch kommunale Maßnahmen ziel- gerichtet gefördert werden können. Die Erhaltung und Weiterentwicklung der ländlich geprägten Gemeinden als eigen- ständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum gehört neben der Bewahrung des individuellen Charakters des Dorfes mit seinem Ortsbild und der regionalen Baukultur zu den wichtigsten Aufgaben der Dorfentwicklung. Insbesondere die Gestaltung des demografischen Wan- dels und die damit einhergehenden viel- fältigen Wechselwirkungen stellen die Dorferneuerung auch in der Zukunft vor große Herausforderungen. Die für Jung und Alt attraktive und nachhaltige Gestal- tung der Ortskerne sowie eine positive Innenentwicklung der Dörfer hat dabei oberste Priorität. Gerade die Dorferneuerung ist ein ge- eignetes Instrument, die Entwicklung der Gemeinden positiv zu steuern, und dies nicht nur durch Bereitstellung von Fördermitteln. Eine fachliche Bera- tung bietet in der Regel die Basis für

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