KW03 2020

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: DRYWA, Daniel Geburtsdatum: 01.06.1982 Geburtsort: Lebork/Polen letzte bekannte Anschrift: Zur Büschkapelle 5, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 13.12.2019 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 17 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Schmitt Betroffene: BUNSRI, Naruemon Geburtsdatum: 09.11.1956 Geburtsort: Lop Buri Staatsangehörigkeit: thailändisch letzte bekannte Anschrift: Dreesweg 1, 53539 Gelenberg Datum des Schreibens: 06.01.2020, Akz.: 1-1225-01/Preis Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 029 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Preis Betroffener: MAUERMANN, Katrin Karolin Geburtsdatum: 28.04.1973 Geburtsort: Berlin-Neuköln letzte bekannte Anschrift: 56767 Höchstberg, Hauptstraße 30 Datum des Schreibens: 09.01.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-M 88 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez. Jung Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 10.01.2020 Existenzgründer aufgepasst! Initiative „Gründen auf dem Land“ stellt Programm für 2020 vor Die Landkreise Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell organisieren auch 2020 wieder ein umfangreiches Veranstaltungsangebot für Existenzgründer Existenzgründer in der Region können im Jahr 2020 aus insgesamt 15 Einzel- veranstaltungen wählen, bei denen ihnen Informationen und Beratung zum Weg in die berufliche Selbstständigkeit vermittelt werden. Damit die Suche nach dem richtigen Be- rater für Gründerinnen und Gründer nicht zum Hindernislauf wird, findet auch in diesem Jahr mehrmals ein Gründungs- BeratungsParcours in der Region statt. Im Rahmen dieses Beratungstages be- steht für die Existenzgründer/-innen die Möglichkeit, ein individuelles Feedback zu ihrem Gründungsvorhaben einzuho- len. Dabei stehen jeweils verschiedene Experten, wie bspw. die Existenzgrün- dungsberater der Wirtschaftsförderung und Wirtschaftskammern, Rechtsanwäl- te, Steuerberater, Unternehmensberater oder auch Marketingexperten zur Verfü- gung. Der Eintritt ist frei. Bei den ThemenTreffs, die durch thema- tische Expertenvorträge gestaltet wer- den, können sich Existenzgründer und Jungunternehmer im Laufe des Jahres Informationen zu gründungs- und unter- nehmensrelevanten Fragen einholen. In 2020 finden 2 Thementreffs statt. Längst zu einem festen Bestandteil des Veranstaltungsprogramms der Initiative „Gründen auf dem Land“ geworden sind die IHK-Infoabende. Bei dieser Veran- staltung werden, in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern, die wesentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit erläutert – von der Entwicklung eines Businessplans bis hin zum Unternehmensstart. Erweitert wurde das Projekt um zwei Crowdfunding-Workshops, welche 2020 in Ulmen und in Wittlich stattfinden wer- den. Für die Realisierung eines Projektes oder einer Gründung braucht es oftmals eine Anschubfinanzierung. Die ist aber nicht immer so einfach zu erhalten. Mit dem Crowdfunding hat sich in den letz- ten Jahren eine innovative Methode entwickelt, mit der eine Finanzierung zu realisieren ist. Die Finanzierung durch eine große Zahl von Geldgebern, die „Crowd“, bietet aber mehr als den rein monetären Vorteil. Vielmehr kann eine Crowdfunding-Kampagne als Test ge- nutzt werden, ob man die Zielgruppe von seiner Gründungsidee überzeugen kann. Außerdem stellt eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne auch immer ein positives Marketingwerkzeug dar, um ein Projekt bekannt zu machen. Die Veranstaltungen werden mit freund- licher Unterstützung der Sparkassen so- wie der Volks- und Raiffeisenbanken in den Landkreisen Vulkaneifel, Bernkastel- Wittlich und Cochem-Zell durchgeführt. Die erste Veranstaltung 2020 im Rah- men von Gründen auf dem Land ist un- ser GründungsBeratungsParcours am 28.03.2020 in Daun. Nähere Informati- onen dazu sowie die weiteren Termine werden finden Sie auf der Homepage unter www.gruenderland-vulkaneifel.de . Kontakt: Wir tschaf tsförder ungsgesellschaf t Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Christina Kirst Tel.: 06592 / 933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de

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