KW03 2020

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Zentrales, Finanzen und Kultur Mainzer Straße 25 54550 Daun Ihr Ansprechpartner: Mark Hallfell Telefon: 06592/933-246 Mail: mark.hallfell @vulkaneifel.de www.vulkaneifel.de Die Kreisverwaltung Vulkaneifel stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Abteilung Bauen, Schulen und ÖPNV einen Bautechniker (m/w/d) im Rahmen eines unbefristeten Vollzeitbeschäftigungsverhältnisses (aktuell 39 Stunden je Woche) ein. Ihr Einsatzgebiet ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere •Überprüfung von Bauvorhaben und Baustellen hinsichtlich der Einhaltung der genehmigungs- und baurechtlichen Vorschriften • Durchführung von Bauabnahmen, Nachkontrollen, Verfolgulng von Beschwerden • Mitwirkung bei Baugenehmigungen • Abnahme sog. „fliegender Bauten“ • Mitwirkung beim technischen Gebäudemanagement für die kreiseigenen Immobilien (diverse Schulen und Verwaltungsgebäude) Einstellungsvoraussetzungen sind • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Bautechniker/in in der Fachrichtung Hochbau oder Meister im Bauhauptgewerbe • Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht • Mobilität (inkl. Fahrerlaubnis Klasse B bzw. 3) und zeitlicher Flexibilität; die Bereitschaft, einen Privat-Pkw (gegen Kostenerstattung) für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen ist von Vorteil • Fähigkeit zur teamorientierten Arbeit sowie Kommunikationsfähigkeit mit Dritten • Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Verhandlungsgeschick, sowie psychische und physische Belastbarkeit (inklusive uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit) Wir bieten Ihnen • eine vielseitige, interessante und gleichzeitig verantwortungsvolle Tätigkeit • die Einbindung in ein aufgeschlossenes und engagiertes Team von Mitarbeitern unterschiedlicher Qualifikation • eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 9a (Techniker) des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 09.02.2020. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landes- gleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in elektronischer Form, zusammengefasst zu einem Dokument im pdf-Format, an die nebenstehende Mailadresse. Bitte reichen Sie keine (Original-) Unterlagen in Papierform oder Bewerbungsmappen etc. ein, da diese aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden. G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Berlingen (Amtsgericht Daun): Blatt 428: Flur 2 Nr. 1 – Landwirtschaftsfläche, Auf Alterfaß – 11.633 qm 2. Grundbuch von Gerolstein (Amtsgericht Daun): Blatt 3129: Flur 12 Nr. 7 – Landwirtschaftsfläche, Hinter Kuhdorn – 9.334 qm 3. Grundbuch von Mürlenbach (Amtsgericht Daun): Blatt 840: Flur 20 Nr. 539/272 – Waldfläche, Ober der Burg – 9.591 qm Flur 20 Nr. 541/272 – Waldfläche, Ober der Burg – 719 qm 4. Grundbuch von Rockeskyll (Amtsgericht Daun): Blatt 784: Flur 15 Nr. 12 – Waldfläche, Im Rott – 3.403 qm Flur 15 Nr. 14 – Waldfläche, Im Rott – 5.600 qm 5. Grundbuch von Steinborn (Daun) (Amtsgericht Daun): Blatt 582: Flur 14 Nr. 13/2 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Unter Schardenberg – 23.286 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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