KW04 2020

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Änderung des Monitorings auf Klassische Schweinepest Mit der Änderungsverfügung vom 11.01.2020 hat das Landesuntersu- chungsamt die in der „Tierseuchenrechtli- chen Anordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassi- schen und der Afrikanischen Schweine- pest bei Wildschweinen“ vom 08.08.2017 festgelegten Beprobungsmodalitäten be- züglich Klassischer Schweinepest (KSP) geändert. Im Landkreis Vulkaneifel sind im Jahr 2020 nur noch 100 Proben zur Untersu- chung auf die KSP einzusenden. In Absprache mit dem Kreisjagdmeister Ulrich Umbach wurden durch das Veteri- näramt Vulkaneifel folgende Regelungen festgesetzt: • pro Hegering oder Forstamt sind 10 Proben im Jahr 2020 einzusenden • diese sind zu gleichen Teilen auf das erste und zweite Halbjahr zu verteilen • die Proben (Blut (Serum) oder blut- haltige Körperflüssigkeiten) sind von erlegten Wildschweinen unter 30 kg zu entnehmen und zusammen mit den Probenbegleitscheinen dem Lan- desuntersuchungsamt in Koblenz zu übersenden. Wir bitten um Beachtung, dass weiter- hin von jedem verendet aufgefundenem Wildschwein (Fallwild), Unfallwild, krank erlegtem oder beim Aufbruch auffälligem Wildschwein Proben zur Untersuchung auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest zu entnehmen sind. Durch das Land Rheinland Pfalz wird für die Beprobung von Fallwild und -seit dem 01.01.2020- auch für die Beprobung von Unfallwild eine Prämie gezahlt. Die konsolidierte Fassung der „Tierseu- chenrechtlichen Anordnung zur Durch- führung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrika- nischen Schweinepest bei Wildschwei- nen“ des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz ist auf der Interseite des Landkreises Vulkaneifel unter https:// www.vulkaneifel.de/landwirtschaft/ tiere-veterinaerwesen/schweinepest. html einsehbar. Ö ffentliche A usschreibung nach VOL/A Zur Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle Landkreis Vulkaneifel, vertreten durch Landrat Heinz-Peter Thiel Mainzer Straße 25, 54550 Daun Kontaktstelle sowie Stelle, bei der Angebote einzureichen sind Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung JobCenter, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Telefon: 06592/933-460, Telefax: 06592/985033, E-Mail: gf-jobcenter@vulkaneifel.de Stichwort: Bedarfsgemeinschaftscoaching JobCenter Vulkaneifel Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A Art der Maßnahme: Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach den §§ 16 (1) SGB II und 45 SGB III Umfang der Maßnahme: 15 Teilnehmerplätze (gleichzeitige Betreuung von 15 Bedarfsgemeinschaften) Ort der Maßnahmedurchführung: aufsuchende Hilfe im gesamten Gebiet des Landkreises Vulkaneifel frühester Beginn der Maßnahme / spätester Beginn der Maßnahme: 01.03.2020 / 01.07.2020 Dauer der Maßnahme: 12 Monate mit zweimaliger Option des Auftraggebers zur Verlängerung für jeweils weitere 12 Monate Form der Angebote: elektronische Form mit digitaler Signatur oder Schriftform Aufteilung in Lose: Nein Zulassung von Nebenangeboten: Nein Ende der Angebotsfrist: 14.02.2020, 12:00 Uhr Eröffnung der Angebote: 14.02.2020, 12:05 Uhr bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung JobCenter, Freiherr-vom-Stein-Straße 15, 54550 Daun, Büro 204; Bieter sind nicht zugelassen Ende der Binde-/Zuschlagsfrist: 31.03.2020 Vergabeunterlagen: Die Zuschlagskriterien, wesentlichen Zahlungsbedingungen und geforderten Eignungsnachweise können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Vergabeunterlagen sind ab dem 17.01.2020 über das Vergabeportal des Landkreises Vulkaneifel unter https://vergabeportal.vulkaneifel.de/ online abrufbar. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 17.01.2020 Im Auftrag gez. Markus Schneider

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