KW05

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: VALIULLIN, Aleksandr Geburtsdatum: 17.01.1984 letzte bekannte Anschrift: Burgstraße 28, 54568 Gerolstein Anzahl der Schreiben: 1 Datum des Schreibens: 17.01.2020 Aktenzeichen: 5-34101-10-2170 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 214 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Schäfer Betroffener: SOULEMANA, Abdoulaye Geburtsdatum: 17.02.1966 inDjougou (Dahomey) letzte bekannte Anschrift: 7, Allée Galvani à Limoges (Haute-Vienne) Anzahl der Schreiben: 4 F-87100 Limoges / Frankreich Datum der Schreiben: 27.12.2019 (2 Schreiben) und Aktenzeichen: 5-34101-10-2743 17.01.2020 (2 Schreiben) Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 213 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i.A. gez.: Schmitz Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 od. 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 23.01.2020 Dorf- und Stadtplätze im Portrait – Treffpunkt für jung und alt? Autorinnen und Autoren für das Heimatjahrbuch 2021 gesucht Das neue Heimatjahrbuch 2021 legt den Schwerpunkt auf das Herz einer jeder Ortsgemeinde oder Stadt: die Dorf- und Stadtplätze. Mittelpunkt einer jeden Ge- meinde sind Kirchen, kleine Kapellen, Denkmäler, Brunnen, Sitzgruppen unter schattenspendenden Bäumen, Reste von Stadtmauern aus längst vergangener Zeit, historische alte Häuser oder andere Baudenkmäler. Häufig sind diese Plätze als Dorf-, Markt- oder Kirchplatz bezeichnet. Seit jeher bil- den Sie den Mittelpunkt der Ortsgemeinde häufig auch den Dorfmittelpunkt, an dem die Bevölkerung sich trifft, sich austauscht, an dem Feste gefeiert werden. Viele Ortsgemeinden haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten ihre Dorfplätze, ihre Mittelpunkte, auch ihre Dorfgemein- schaftshäuser erneuert und verändert. Vielfach leben die teilweise bereits tot ge- glaubten Dorfmittelpunkte als Treffpunkt in den Gemeinden wieder auf, rücken ganz bewusst und gewollt als Treffpunkt wieder in den Fokus. Schreiben Sie uns, wie der Dorf- oder Stadtplatz in Ihrer Gemeinde aussieht. Senden Sie uns ein Foto dazu und erklä- ren, welchen Stellenwert der Dorfplatz als Dorfmittelpunkt, als Treffpunkt für jung und alt hat. Wie hat sich der Dorfmittel- punkt im Laufe der Jahre und Jahrzehn- te verändert? Welche Geschichten und Anekdoten verbinden Sie mit dem Mit- telpunkt Ihrer Gemeinde? Welche Feste wurden oder werden noch heute im Mit- telpunkt des Ortes, auf dem Dorf-, Markt-, Stadt- oder Kirchplatz gefeiert? Neben Beiträgen zum Schwerpunktthema freuen wir uns natürlich wie immer über schöne Fotos, Beiträge zu Natur- und Landschaft, Geschichte und Geschich- ten sowie Aktuelles aus dem Landkreis Vulkaneifel. Ganz besonders ermuntern wir auch Jugendliche und junge Erwach- sene, Beiträge einzureichen. Das können auch Referate, Facharbeiten und Aufsät- ze sein. Beiträge können bis zum 31.05.2020 an hjb@vulkaneifel.de geschickt werden. Der Redaktionsausschuss freut sich über viele interessante Beiträge zum Schwerpunktthema. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: RASKOP, Halina Geburtsdatum: 28.02.1947 Geburtsort: Boryslaw letzte bekannte Anschrift: 54570 Deudesfeld, Ahornweg 2 Datum des Schreibens: 06.01.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CQ 567 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 23.01.2020 Im Auftrag gez. Jung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz