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Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Sie ist ca. 40 x 40 x 20 cm groß, fasst rund 10 Liter Inhalt, besteht zu 100% aus Recyc- ling-Papier und leistet bei der Abfallentsor- gung wertvolle Dienste. Die Rede ist von der Biotüte, die der A.R.T. unlängst eingeführt hat und mittlerweile in vielen Haushalten zu finden ist. Warum ist das so? Seit dem 1. Januar 2015 müssen Nahrungs- und Küchenabfälle (Bio- abfälle oder auch Biogut genannt) nach dem Willen des Gesetzgebers getrennt gesam- melt werden. In der Praxis heißt das: Die Restmülltonne soll in Zukunft frei von Bio- abfall bleiben. Der A.R.T ist als öffent- lich-rechtlicher Entsorgungsträger dazu ver- pflichtet, privaten Haushalten die getrennte Entsorgung von Bioabfällen zu ermöglichen. Ein Weg dorthin führt über die Biotonne. Sie ist für die Haushalte bequem, aber gleichzei- tig mit zusätzlichen Kosten verbunden. Von Nachteil können zudem der höhere Platzbe- darf der Tonne und mögliche Hygienepro- bleme – insbesondere im Sommer – sein. In unserer Region ist die Wahl in den zustän- digen politischen Gremien hingegen auf die Biotüte gefallen. Bei diesem sogenannten Bringsystem – jeder Haushalt bringt die Bio- tüte selbst zum nächsten Sammelcontainer– sind die Kosten deutlich unter denen einer Biotonne, was von vielen Haushalten be- grüßt wird. BIOTÜTE. FRAGE & ANTWORT. Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig an uns gerichtet werden, möchten wir hier kurz und kompakt beantworten. Was passiert mit meinem Bioabfall? Die Bioabfälle werden in einer regionalen Vergärungsanlage verwertet und dabei so- wohl energetisch als auch stofflich genutzt. Das verbleibende Substrat wird anschlie- ßend in der Landwirtschaft eingesetzt. Ist das Sammeln Pflicht? Es gibt keinen Benutzungszwang. Der Ge- setzgeber schreibt jedoch vor, dass Bioab- fälle nicht über den Restabfallbehälter ent- sorgt werden dürfen. Der A.R.T. bietet deshalb die Biotüte als Entsorgungsmög- lichkeit für Bioabfälle und zur Reduzierung des Abfallaufkommens im Restabfallbehäl- ter an. Kann ich auch kompostieren? Das ist nicht nur erlaubt, sondern auch sinn- voll: Auf diese Weise werden die organi- schen Abfälle auf die natürlichste Art und dem kürzesten Weg in den Stoffkreislauf zu- rückgeführt. Gehört Grünschnitt in die Biotüte? Ein klares „Nein“. Für die Verwertung der Gartenabfälle (Grüngut) bietet der A.R.T. seit vielen Jahren eine kostenlose Annahme auf mehr als 80 Grüngutsammelstellen im Ver- bandsgebiet. Dort werden jährlich rund 166 kg pro Einwohnerin und Einwohner angelie- fert. Die dort angelieferten Sträucher, das sogenannte „strauchige Grüngut“, wird vor Ort zerkleinert und durch den Betreiber der Sammelstelle als Bodenverbesserer auf die Felder ausgebracht. Rasenschnitt gilt als „krautiges Grüngut“ und muss, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, getrennt gesammelt werden. Anschließend wird dieser Teil in Mertesdorf zu RAL zertifiziertem „Mertes- dorfer Kompost“ verarbeitet. Diesen nutzen vor allem die Winzer der Region als Dünger in den Weinbergen, aber auch Privathaus- halte können diesen käuflich erwerben. Wo bekomme ich die Tüte? Die Biotüten sind kostenlos an allen A.R.T.-Standorten und bei den meisten Aus- gabestellen von Gelben Säcken erhältlich. Zusätzlich wird jedem Haushalt vom A.R.T. zur Aufbewahrung der Biotüte kostenlos ein 10-l-Behälter zur Verfügung gestellt. Ihr Bio- tüten-Starterset erhalten Sie bei den Kreis-, Stadt- und Verbandsgemeinden sowie an al- len A.R.T.-Standorten. AKTUELL • Gesetzliche Vorgabe zur Abfall-Trennung • Biotüte als kosteneffi- zientes Instrument, um gesetzliche Vorgaben umzusetzen • Kompostieren als Möglichkeit, Menge an Abfall zu reduzieren • Grünschnitt gehört nicht in die Biotüte HINTERGRÜNDE ZUR BIOTÜTE - WARUM WURDE SIE EINGEFÜHRT KURZ GESAGT Tel. 0651 9491 414 info@art-trier.de www.art-trier.de KONTAKT Nächste Woche: Die Biotüte – Tipps & Tricks bei der Nutzung Landkreis Vulkaneifel Eifelkreis Bitburg-Prüm Landkreis Bernkastel- Wittlich Stadt Trier Landkreis Trier-Saarburg

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