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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Neues Regionalbudget zur Förderung von Kleinstprojekten! Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht in 2020 die Möglichkeit Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unter- nehmen eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Kleinstprojekten zu bieten. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region mit neuen Ideen voranbringt und die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Motto „Vulkaneifel: Wir gestalten gemeinsam die Zukunft“ unterstützt. Wir beraten Sie gerne! Alle Interessierten sind aufgerufen, ihre Vorschläge in Form einer Projektskizze bei der LAG Vulkaneifel ein- zureichen. Die geltenden Projektauswahlkriterien sowie den für die Einreichungsfrist wichtigen Projektsteckbrief finden Sie unter www.leader-vulkaneifel.de . Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf Fördermittel-Budget: 111.111 EUR (vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Bereitstellung) Datum des Aufrufes: 26. Februar 2020 Einreichungsfrist für Projektskizzen: 26. März 2020 (Ausschlussfrist) Datum der Projektauswahl durch die LAG: 02. April 2020 Frist für Projektabschluss und Abrechnung: 15. Oktober 2020 Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets Stelle für die Einreichung der Anträge und weitere Auskünfte: LAG Vulkaneifel, c/o Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel.: 06592/933-578 E-Mail: leader@vulkaneifel.de Wichtig: Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung! Welche Ausgaben können gefördert werden? • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden • Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden • Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern • Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen • Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“) • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Ge- biete, welche Investitionen o in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, o in kleine Infrastrukturen, o in Basisdienstleistungen, o zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, o zugunsten des ländlichen Tourismus und o zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung • Kleine Infrastruktureinrichtungen o dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen • Kleinstunternehmen der Grundversorgung o Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, deren Förderungen die Bedingungen der EU auf Deminimis-Beihilfen erfüllen • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen o Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
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