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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Welche Ausgaben können nicht gefördert werden? • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, • Landankauf, • Kauf von Tieren, • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, • Leistungen der öffentlichen Verwaltung, • laufender Betrieb, • Unterhaltung, • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, • einzelbetriebliche Beratung, • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements, • Personalleistungen Welche Voraussetzungen gelten ? • Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die Projektauswahlgruppe. • Die Projekte müssen der Richtline entsprechen. • Mit der LAG muss ein Letztzuwendungsempfängervertrag geschlossen werden. • Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojekts je Letztempfänger können maximal 20.000 € netto betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. • Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden nicht gewährt. • Der Projektträger muss der LAG bis spätestens 15. Oktober 2020 die gezahlten Rechnungen sowie eine kurze Projektdokumentation vorlegen. Welche Auswahlkriterien und Fördersätze kommen zur Anwendung? Die LAG hat für die Bewertung dieser Projektanträge vereinfachte Projektauswahlkriterien sowie die Anwendung der Premium- fördersätze beschlossen. Die geltenden Projektauswahlkriterien finden Sie unter www.leader-vulkaneifel.de . Die Fördersätze sind in folgender Tabelle zusammengefasst: Zuwendungsempfänger Standardförderung Premiumförderung max. Förderung gemäß EULLE Öffentliche Hand / LAG (einschließlich öffentlich anerkannter Institutionen) 65 % 10 % 75 % Private Projektträger 30 % 10 % 40 % Gemeinnützige Projektträger 40 % 10 % 50 % Qualifizierungs-/ Bildungsträger 65 % 10 % 75 % Ablauf des Auswahlverfahrens: 1. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Einreichung des ausgefüllten Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der LAG-Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 26. März 2020). 2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit in der LAG-Geschäftsstelle. 3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung. 4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget. 5. Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG Vulkaneifel. 6. Umsetzung des Projektes und fristgerechte Einreichung der Belege bei der LAG. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Projektauswahl einbezogen werden können! Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Vulkaneifel bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung! Markus Kowall (LAG Vulkaneifel), c/o Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel.: 06592/933-578, E-Mail: leader@vulkaneifel.de Rätselspaß im Heimatjahrbuch 2020 Alle, die am Rätselspaß auf S. 248 des Heimatjahrbuches 2020 teilnehmen und ihre Postkarte bis zum 31. März 2020 an die Kreisverwaltung senden, nehmen an einer Verlosung teil. Es stehen attraktive Preise für Sie bereit: 1. Preis 125 €; 2. Preis 75 €; 3. Preis 50 €; 4. bis 10. Preis je ein wertvolles Buchpräsent. Senden Sie bitte eine Postkarte mit dem richtigen Lösungs- wort bis zum vorgenannten Datum an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun.

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