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Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL Seit Jahresbeginn ist die neue Gebühren- satzung des A.R.T. in Kraft. Einige Bürger haben darin vor allem eine Mehrbelastung gesehen, für viele ergeben sich jedoch auch Vorteile. Richtig ist: Wer seine Müllentsorgung wie gewohnt weiterführt, für den wird es teurer. Aber – und das ist ganz wesentlich – zum ersten Mal hat jetzt jeder Haushalt die Möglichkeit, die Kosten seiner Müllentsor- gung zu beeinflussen. Denn: Wer weniger Abfall produziert und diesen sorgfältig trennt, kann damit seinen Abfallbehälter vor häufigen Leerungen bewahren und kommt dadurch in den Genuss niedriger Abfallgebühren. Nicht nur gut für den Geldbeutel, sondern auch gut für die Umwelt. Grund dafür ist die neue ver- ursachergerechte Gebührenstruktur, die bewussten Umgang mit den eigenen Abfällen belohnt – sprich die bewusste Trennung von Abfällen und wo immer möglich die Reduzierung der Restabfall- menge. Kurz: Wer weniger Abfall hat, zahlt auch weniger. Doch was ist, wenn man die Abfallmengen gar nicht – oder nur unwe- sentlich – selbst beeinflussen kann? Dies gilt einerseits für pflegende Haus- halte und Haushalte mit Wickelkindern und andererseits für Bewohner von Mehr- familienhäusern. Da der A.R.T. keine Per- sonengruppe aus dem Gebührenhaushalt begünstigen darf, hat der Landkreis Vulkaneifel für Haushalte mit erhöhtem Abfallaufkommen aufgrund von Pflege die kostenlose Ausgabe von Abfallsäcken durch die Kreisverwaltung beibehalten. Auch Menschen in Mehrfamilienhäusern können durch Abfallvermeidung zumSchutz unserer Umwelt und zur Schonung der Ressourcen beitragen. Ob beim Einkauf, bei der Mülltrennung zu Hause oder bei der Entsorgung von Abfällen. Auch als Mieter- gemeinschaft mit gemeinsamem Abfall- behälter können Sie Ihr Abfallaufkommen beeinflussen. Nutzen Sie die Einsparmöglichkeiten durch seltenere Leerungen und profitieren Sie gemeinsam von den geringeren Kosten. In Absprache mit dem Eigentümer sind auch individuelle Restabfall-behälter pro Woh- nung eine Möglichkeit. Eine wesentliche Möglichkeit, um Restabfallmengen zu ver- ringern: Die bereits eingeführte Biotüte zur Entsorgung von Speise- und Küchen- abfällen. Brot- und Fleischreste, Obst und Gemüseschalen, aber auch Kaffeesatz und Teeblätter, zählen zu den Bioabfällen, die in die Biotüte gesammelt werden, um dann in den Sammelcontainern entsorgt zu werden. Um das Biogut sammeln und transport- ieren zu können, stellt der A.R.T. Biotüten und Sammeleimer kostenlos zur Verfü- gung. Dieses Vorgehen entspricht den gesetzlichen Richtlinien, denn Nahrungs- und Küchenabfälle (Bioabfälle oder auch Biogut genannt) müssen – nach Vorgabe des Gesetzgebers – getrennt erfasst wer- den. Auch eine Biotonne würde diesen An- forderungen gerecht werden. Ob es diese im Landkreis Vulkaneifel wieder geben wird, entscheiden in den kommenden Mo- naten die zuständigen politischen Gremien. Damit zurück zur neuen Gebühren- ordnung: Die Systemumstellung ist nicht der Grund für die Gebührenanpassung. Vielmehr kommt das neue System den ge- setzlichen Anforderungen nach, Anreize zur Abfallvermeidung und Mülltrennung zu schaffen. Der Zweckverband darf als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger weder Gewinne noch Verluste machen. Diese Gefahr bestand aber, denn mit den bisherigen Gebühreneinnahmen ist ein verlustfreies Arbeiten nicht mehr möglich. Während die Entsorgungspreise insbeson- dere für Restabfall in den letzten Jahren um mehr als 125% gestiegen sind, befin- den sich die Erlöse für den Verkauf von bspw. Altpapier im konstanten Abwärts- trend. Auch das sind wesentliche Gründe für die Erhöhung der Gebühren. AKTUELL • Wer weniger Abfall produziert, zahlt auch weniger • Trennung der Bio- abfälle ist eine gesetzliche Vorgabe • A.R.T. darf keine Personengruppe begünstigen • Gebührenerhöhung bildet steigende Entsorgungskosten ab DIE NEUE GEBÜHRENORDNUNG DES ART. TRENNEN UND SPAREN. KURZ GESAGT Tel. 0651 9491 414 info@art-trier.de www.art-trier.de KONTAKT Nächste Woche: Hintergründe zur Biotüte - warum wurde sie eingeführt? Landkreis Vulkaneifel Eifelkreis Bitburg-Prüm Landkreis Bernkastel- Wittlich Stadt Trier Landkreis Trier-Saarburg

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