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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Am Montag, 16.03.2020, findet um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal 15, der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, eine öffentliche Sitzung des Kreistages mit folgender Tagesordnung statt: 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift 3. Corona-Virus/COVID-19; Sachstand und Verfahrensabstimmungen Robert-Koch-Institut, Land Rheinland-Pfalz und in den Gesundheitsämtern sowie aktuelle Handlungsempfehlungen 4. Antrag der Fraktionsgemeinschaft von SPD/UWG: „Keine Reduzierung beim ärztlichen Bereitschaftsdienst in Gerolstein“ 5. Abfallwirtschaft 5.1 Bürgerbegehren „Rettet die Biotonne“ 5.2 Abfallwirtschaft im Landkreis Vulkaneifel; Teilbereich `Getrennte Bioabfallerfassung´ 5.2.1 Kreisausschuss-Beschluss vom 27. Januar 2020 5.2.2 Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU; FWG und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, u.a. Durchführung einer Bürgerbefragung 5.3 Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abfallwirtschaft 5.4 Antrag der Fraktionsgemeinschaft von SPD/UWG: „Windelbonus für häusliche Pflege wieder ermöglichen“ 6. Antrag der Fraktionsgemeinschaft von SPD/UWG: „Eifelquerbahn“ 7. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 05.03.2020 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Das Projekt „Gemeindeschwester plus “ Der Landkreis Vulkaneifel hatte sich im ver- gangenen Jahr beim Land Rheinland-Pfalz um die Aufnahme in die aktuelle Projekt- phase beworben und im Oktober 2019 die Zusage über die Aufnahme in das Projekt erhalten. Das Projekt wird gefördert vomMi- nisterium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz sowie der in Rheinland- Pfalz vertretenen gesetzlichen Kranken- kassen und Krankenkassenverbände. Es werden die Personal- und Sachkosten für eine volle Stelle finanziert. Da damit nicht der gesamte Landkreis Vulkaneifel abge- deckt werden kann, wird die Gemeinde- schwester plus zunächst die Verbandsge- meinde Gerolstein versorgen. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: SCHÄFER, Thomas Wilhelm Geburtsdatum: 04.01.1968 Geburtsort: Daun letzte bekannte Anschrift: 54552 Mehren, Auf der Acht 17 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 006 Datum des Schreibens: 18.12.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-W 7770 Betroffener: BARTEL, Elke Geburtsdatum: 06.10.1978 Geburtsort: Neuwied letzte bekannte Anschrift: 54552 Dockweiler, Hauptstraße 8 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 006 Datum des Schreibens: 20.12.2019 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-EB 78 Betroffener: EIMECKE, Julian Gerhard Geburtsdatum: 24.11.1999 Geburtsort: Gerolstein letzte bekannte Anschrift: 54568 Gerolstein, Kasselburger Weg 55 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 006 Datum des Schreibens: 04.02.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CG 67 Betroffener: KOLOMPÁR, Krisztián Geburtsdatum: 28.07.2001 Geburtsort: Budapest letzte bekannte Anschrift: 54597Roth bei Prüm, Kobscheider Straße 12 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 006 Datum des Schreibens: 02.03.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QA 195 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 06.03.2020 Im Auftrag: gez. Jung - KFZ-Zulassungsbehörde -

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