KW13 2020

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, derenAufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat Betroffener: NAGEL, Kevin Geburtsdatum: 20.04.1989 letzte bekannte Anschrift: Hansastraße 46, 56746 Mendig Datum des Schreibens: 11.03.2020 Aktenzeichen: 5-34101-10-2758 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevoll-mächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können.Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 20.03.2020 Im Auftrag: gez. Otten – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: BIEN, Sylwester Wojciech Geburtsdatum: 23.04.1993 Geburtsort: Bystrzyca Klodzka letzte bekannte Anschrift: 54574 Birreborn, Fischbachstr. 9 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 006 Datum des Schreibens: 20.03.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-FR 429 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 22.03.2020 Im Auftrag: gez. Jung - KFZ-Zulassungsbehörde - A.R.T. schließt Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren für Privat- anlieferungen Im Einklang mit den aktuell landesweit geltenden Beschränkungen schließt der Zweckverband Abfallwirtschaft Re - gion Trier (A.R.T.) ab Montag, 23. März seine Wertstoffhöfe und EVZ’s für Privatanlieferungen. „Wir können verstehen, dass die Men- schen das gute Wetter und die freie Zeit nutzen, um in Haus und Garten aufzuräu - men“, erklärt der zuständige Abteilungs- leiter Tobias Elsen. „Allerdings ist dies in der aktuellen Situation nicht förderlich. Menschenansammlungen sind zu ver- meiden und das öffentliche Leben auf das Nötigste zu reduzieren. Wir sehen uns daher gezwungen, zum Schutz unse- rer Kunden und Mitarbeiter, die Annahme von Privatanlieferungen ab Montag, 23. März auf unbestimmte Zeit einzustellen.“ Dies bedeutet, dass sowohl der Wert- stoffhof in Trier als auch das EVZ in Rit - tersdorf vollständig geschlossen werden. Die Standorte in Mertesdorf, Sehlem und Walsdorf nehmen ab sofort aus- schließlich kommunale und gewerbli- che Anlieferungen entgegen. So sollen die weiterhin benötigten Entsorgungs- möglichkeiten für Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen sichergestellt werden. Die Terminvergabe für die Abholung von Sperrabfall im A.R.T. Verbandsgebiet, ebenso wie für Grüngut in Trier und Trier- Saarburg, wurde bereits eingestellt. Be- reits bestätigte Termine sollen noch bis 9. April ausgeführt werden. Danach findet vorerst keine Abholung von Sperrabfall und Grüngut mehr statt. Die dadurch frei - werdenden Kapazitäten sollen eingesetzt werden, um bei etwaigen Personalausfäl- len die Abfuhr von Restabfall und Bioab- fällen sicherzustellen.

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