KW13 2020

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 17. September 2019 (Gebührensatzung) Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) von Rheinland-Pfalz vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02. März 2017 (GVBl. S. 21), des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448) und des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), der §§ 1, 2, 3, 7, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November 2019 (GVBl. S. 338) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes Rheinland-Pfalz (LKrWG) vom 22. November 2013 (GVBl. S 459), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 469), am 17.03.2020 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: ARTIKEL 1 Die Satzung wird im Einzelnen wie folgt geändert: § 6 Gebührenbescheid, Vorausleistungen, Fälligkeit § 6 Absatz 3 a) erhält folgende neue Fassung: a) Die Jahresgrundgebühr ist im Voraus zu zahlen und zu folgenden Terminen eines jeden Jahres fällig: 01.03. Jahresgrundgebühr nach § 8 Absatz 1 b) für das Gebiet der Stadt Trierund des Landkreises Trier-Saarburg 01.04. Jahresgrundgebühr nach § 10 Absatz 1 b) für das Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich 01.05. Jahresgrundgebühr nach § 12 Absatz 1 b) für das Gebiet des Landkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm und § 14 Absatz 1 b) des Landkreises Vulkaneifel ARTIKEL 2 Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 31.03.2020 in Kraft. 54290 Trier, den 17.03.2020 Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier, Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier Der Verbandsvorsteher, Gregor Eibes, Landrat Hinweis: Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif - ten der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder - mann diese Verletzung geltend machen. Das Kreishaus sowie die Außenstellen der Kreisverwaltung Vulkaneifel sind bis auf Weiteres nur noch eingeschränkt für den öffentlichen Publikumsverkehr zugänglich. Daher bitten wir Sie nur in dringenden Notfällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache persönlich zu erscheinen. Bite kommunizieren Sie Ihr Anliegen in erster Linie telefonisch oder elektronisch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun (Tel. 06592/933 -351, -215, oder -360 bzw. per Mail kfz-zulassung@vulkaneifel.de ), deren Außenstelle in Jünkerath, die Ausländerbehörde (Tel. 06592/933- 238, -228, -239 und -372 oder per Mail auslaenderbehoerde@vulkaneifel) sowie das JobCenter ( Tel. 06592/933 -451, jobcenter@vulkaneifel.de ) des Landkreises Vulkaneifel sind ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung zugänglich. Das Gesundheitsamt des Landkreises Vulkaneifel bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Für alle anderen Fachbereiche gilt: Nehmen Sie zunächst ausschließlich telefonisch oder per Mail Kontakt mit unseren Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern auf. Die jeweiligen Kontakte finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.vulkaneifel. de oder über die Bürgerinformation unter Tel. 06592/933-0. Die Kreisbibliothek und das Vulkanmuseum bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis für die vorübergehenden Maßnahmen. CORONAVIRUS: EINGESCHRÄNKTE DIENSTBETRIEB DER KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL

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