KW14 2020
Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Der gemeinsame Antrag auf Agrarförderung 2020 kann seit dieser Woche gestellt werden Die Antragstellung des diesjährigen ge- meinsamen Antrages für die flächenbezo - genen Förderungen in der Landwirtschaft ist geöffnet. Dies teilte Landwirtschafts - minister Dr. Volker Wissing in Mainz mit. Damit können die Betriebe ab sofort die Direktzahlungen, die jährlichen Prämien im Ökologischen Landbau und den Agra- rumwelt- und Klimamaßnahmen für 2020 beantragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation erweist es sich als Vorteil, dass diese Antragstellung auf elektronischem Weg erfolgt. So ist kein direkter persönlicher Kontakt zwischen den Landwirten und den Mitarbeitern der Verwaltung erforderlich. Lediglich der un- terschriebene Datenträgerbegleitschein ist separat auf dem Postweg an die zu- ständige Kreisverwaltung zu übermitteln. Nach derzeitigem Stand soll die Antrags- frist – wie in den Vorjahren – am 15. Mai 2020 enden. Auf Bundesebene wird derzeit diskutiert, die Antragsfrist aufgrund der Corona- Pandemie um 4 Wochen zu verlängern, soweit die Europäische Kommission dies zulässt. Eine Verlängerung der Antragsfrist kann jedoch zur Folge haben, dass die Zahlun- gen nicht im Dezember erfolgen können. „Ich möchte daher, falls es keine unvor- hersehbaren Ereignisse in Zusammen- hang mit der Corona-Pandemie gibt, am Abgabedatum 15. Mai 2020 festhalten, so der Minister. Die Auszahlung der Flä- chenzahlungen im Dezember hat höchs- te Priorität. Öffentliche Ausschreibung nach VOB Maßnahme: Sanierung der Heizungsanlage Objekt: Drei-Maare-Realschule plus, Schulstraße 3, 54550 Daun Auftraggeber: Landkreis Vulkaneifel Leistungsumfang: Heizungsanlage nach DIN 18380 Submission: Montag, 20.04.2020, 11:00 Uhr Der detaillierte Langtext der öffentlichen Ausschreibung kann im Internet unter folgendem Link: http://www.vulkaneifel.de/buergerservice-verwaltung/oeffentliche-ausschreibungen.html abgerufen werden. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 26.03.2020 i.A. gez.: Sonja Ewertz Wegen Corona-Virus: Bund schafft vorübergehend vereinfachten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II Kommunales JobCenter des Landkreises Vulkaneifel auch weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis erreichbar - Mit dem Sozialschutz-Paket hat der Bund aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 beginnen, einen vereinfachten Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ermöglicht. Folgende wesentliche Vereinfachungen beinhaltet das Sozialschutz-Paket: • Vorhandenes Vermögen wird in den ers - ten 6 Monaten des Leistungsbezugs nicht berücksichtigt, sofern das Vermögen nicht erheblich ist. • In den ersten 6 Monaten des Leistungs - bezugs werden Aufwendungen für Unter- kunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen. Dies gilt nicht, wenn die Übernahme der entsprechenden Auf- wendungen im vorangegangenen Bewil- ligungszeitraum bereits im Rahmen eines sogenannten Kostensenkungsverfahrens auf den angemessenen Betrag reduziert worden ist. Darüber hinaus werden bereits bewilligte Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 31.03.2020 bis vor dem 31.08.2020 auslaufen, ohne Vorlage des ansonsten erforderlichen Antrags weiterbewilligt. Die Weiterbewilligung erfolgt grundsätzlich für 12 Monate. Le- diglich auslaufende Bewilligungen, die im Rahmen einer vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II erteilt wurden, werden durch eine erneute vorläufige Entschei - dung für 6 Monate weiterbewilligt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Sonderregelungen nach der- zeitigem Kenntnisstand ausschließlich für die genannten Zeiträume Anwendung finden und – sofern die Corona-Situation keine Verlängerung erforderlich macht – danach wieder die bisherigen Regelun- gen (insbesondere das Antragserforder- nis bei Weiterbewilligung) gelten. Der Landkreis Vulkaneifel ist als so- genannter „zugelassener kommunaler Träger“ zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Auch wenn die persönliche Ansprechbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kommunalen JobCenter aus Gründen des Infektionsschutzes bis auf wei- teres eingeschränkt werden musste, sind diese auch weiterhin für die Be- lange der Bürgerinnen und Bürger da und kümmern sich um eine zeitnahe Bearbeitung des jeweiligen Anliegens. Bürgerinnen und Bürger, die sich be- reits im laufenden Leistungsbezug des JobCenters Vulkaneifel befinden kön - nen sich wie gewohnt per Post, E-Mail oder telefonisch an die ihnen bekannten Ansprechpartner*innen des JobCenters wenden. Allen anderen in wirtschaftliche Not ge- ratenen Menschen aus dem Landkreis Vulkaneifel steht das Team der Eingangs- zone des JobCenters Vulkaneifel telefonisch unter 06592/933-451 sowie per Mail unter jobcenter@vulkaneifel.de für Fragen zur Verfügung. Für die ebenfalls modifizierten Leistungen • Kurzarbeitergeld • Kinderzuschlag sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit zuständige Ansprechpartner.
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