KW16 2020

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Informationen der Ausländerbehörde des Landkreises Vulkaneifel Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Lieferzeiten von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen Vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie informiert die Ausländerbehör- de des Landkreises Vulkaneifel darüber, dass die Bestelleingänge elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweise bei der Bundesdruckerei stark rückläufig sind. Dies hat direkte Auswirkungen auf die bisher gewohnte kontinuierliche Produktion. Die Fertigung der hoheitlichen Dokumen- te läuft weiter und ihre Bestellungen wer- den bearbeitet. Die üblichen Lieferzeiten können sich unter diesen Umständen derzeit jedoch leider verlängern. Wir bitten von Sachstandsanfragen aufgrund ihrer Bestellung eines Aufent- haltstitels oder eines Reiseausweises abzusehen. Sobald die entsprechenden Dokumente vorliegen, werden sie zeit- nah über die weitere Vorgehensweise informiert. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der Auslän- derbehörde unter folgenden Telefonnum- mern gerne zur Verfügung. Bei Fragen für den Bereich der EU-Bürger, Asylangelegenheiten, Verpflichtungserklärungen und VISA- Angelegenheiten: 06592/933-228 oder 06592/933-574 Bei Fragen für den Bereich des allgemei- nen Ausländerrechts, Fachkräfteeinwan- derungsgesetz und aufenthaltsbeenden- den Maßnahmen: 06592/933-238 oder 06592/933-239. Bei Fragen, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie entstehen, steht Ih- nen ein Mitarbeiter unter der Rufnummer 06592/933-238 gerne zur Verfügung. Anfragen können ebenfalls per E-mail an auslaenderbehoerde@vulkaneifel.de gestellt werden. ART will Wertstoffhöfe nach Ostern wieder öffnen Die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens wirken sich auch auf die Abfallentsorgung aus. So hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) seine Wertstoffhöfe und Ent - sorgungszentren für Privatanlieferungen am 23. März vorübergehend geschlos- sen. Eine Öffnung der Standorte für alle Anlieferer soll nun voraussichtlich nach Ostern erfolgen – sofern dann genügend Personal zur Verfügung steht. Die 83 Grüngutsammelstellen im Ver- bandsgebiet sind und bleiben für die kos- tenlose Anlieferung von Gartenabfällen geöffnet. Wertstoffhöfe öffnen wieder nach Ostern „Wir können verstehen, dass die Men- schen das gute Wetter und die freie Zeit nutzen, um in Haus und Garten aufzuräumen“, erklärt der zuständige Abteilungsleiter Tobias Elsen. „Sofern wir auch weiterhin keine größeren per- sonellen Ausfälle zu verzeichnen ha- ben, wollen wir die Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren auch für Privatanlie - ferer ab dem 14. April wieder öffnen.“ Die Anlieferung unterliegt jedoch eini- gen Vorschriften, um das Infektionsrisiko zu minimieren. So dürfen immer nur 5 Fahrzeuge gleichzeitig auf das Gelände, beim Verladen der Abfälle muss ein Si- cherheitsabstand von 1,50 Metern einge- halten werden, etwaige Anliefergebühren sollen bargeldlos bezahlt werden. „Wir hoffen sehr, dass sich der Andrang und die damit verbundenen Rückstaus vor den Einfahrten in Grenzen halten wer - den.“ so Elsen. Der A.R.T. bittet seine Kundinnen und Kunden, den Weg zum Wertstoffhof nur dann anzutreten, wenn dies wirklich dringend notwendig ist. Die Anlieferung von Altpapier und Gel- ben Säcken ist nicht sinnvoll, da die re- guläre Abfuhr bis dato uneingeschränkt funktioniert. Vor allem dringend notwendige Entsor - gungen aufgrund von Umzügen sowie die Anlieferung von Gartenabfällen sol- len durch die Öffnung ermöglicht werden. Auch der Kauf von Mertesdorfer Kompost ist ab dem 14. April an allen Standorten möglich. Ob und wie lange die Öffnung aufrecht erhalten werden kann hängt auch entscheidend davon ab, wie viele Krankheitsfälle es unter den Mitarbeitern in den kommenden Tagen und Wochen geben wird. Der Fokus gilt weiterhin der Sicherstellung der Abfuhr von Restabfall und Bioabfällen. Sollte hierfür Personal aus den Wertstoffhöfen benötigt werden, kann eine erneute Schließung der Stand- orte nicht ausgeschlossen werden. Abholung von Sperrabfall „Wer eine Terminbestätigung für einen Abholtermin bis zum 9. April hat, kann davon ausgehen, dass wir diesen auch einhalten.“ erläutert Pressesprecherin Kirsten Kielholtz. Für die Zeit ab dem 10. April nimmt der Zweckverband derzeit Anmeldungen für dringende Sperrabfall- Abholungen entgegen, konkrete Termine für die Abholung können jedoch derzeit noch nicht vergeben werden. Wir teilen den Kunden entweder telefonisch oder per E-Mail einen Abholtermin mit.“ Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Schüller (Amtsgericht Prüm): Blatt 545: Flur 14 Nr. 43 – Waldfläche, An den Wieschen – 7.598 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin - teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Frau Sieglinde Schmitz, Birresborn, hat ihr Mandat als Mitglied des Kreistages des Landkreises Vulkaneifel niederge- legt. Gemäß den §§ 44 und 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. den §§ 64 und 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) war eine Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag 2 „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“ einzuberufen. Herr Drs. (NL) Peter Burggraaff, Kelberg-Zermüllen, hat das Mandat angenommen und ist somit Mitglied des Kreistages des Landkreises Vulkaneifel. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 66 Abs. 3 KWO. Daun, den 06.04.2020 gez. Heinz-Peter Thiel, Landrat Kreisverwaltung Vulkaneifel -als Wahlleiter der Kreistagswahl- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG:

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